Nach nationalem Recht können Dieselfahrverbote nicht erfolgen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute bestätigt. In seinem heutigen Urteil hat es allerdings darauf hingewiesen, dass diese Sperrwirkung des deutschen Rechts durch das Europarecht überwunden werden muss, wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Grenzwerte zu erreichen. Insofern wurden die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart abgeändert.