Das Landeskabinett hat den von Sozialminister Guntram Schneider vorgelegten Entwurf des NRW-Inklusionsstärkungsgesetzes gebilligt. Das Inklusionsstärkungsgesetz enthält eine Fülle von Regelungen, die dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Das Ziel sei die volle und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und die Beseitigung von Barrieren, die sie daran hindern.