Die vom Land vorgegebene Platzobergrenze (max. 80 Plätze) für stationäre Pflegeeinrichtungen hat ein Gericht in der Städteregion Aachen in allen Punkten bestätigt. Der Versuch eines Investors, auf dem Klageweg die Genehmigung für den Neubau eines Pflegeheims mit 124 Plätzen durchzusetzen, scheiterte.