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  • Pressemitteilung
  • 26.10.2017
Erlass mit Lockerungen für Kurzzeitpflege bei Einzelzimmerquote

Ab August 2018 müssen in Seniorenheimen 80 Prozent der Zimmer als Einzelzimmer angeboten werden. Ausnahmefälle sind jedoch möglich – für Einrichtungen der Kurzzeitpflege. Das regelt ein neuer Erlass des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums. Minister Karl-Josef Laumann hat dabei vor allem Menschen im Blick, „bei denen vorübergehend keine häusliche Pflege möglich ist.