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  • 25.08.2015
Bericht zum 5. Schulrechtsänderungsgesetz – Einschulungsstichtag 30. September hat sich bewährt

Vor acht Jahren beschloss der nordrhein-westfälische Landtag, das Einschulungsalter vorzuziehen. Bis dahin galt, dass Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt wurden, schulpflichtig sind. Dieser Stichtag sollte ab 2006 über acht Jahre hinweg in Monatsschritten auf den 31. Dezember verlegt werden, um zu einer Einschulung mit fünf Jahren zu kommen. Mit dem 5. Schulrechtsänderungsgesetz wurde dies 2011 korrigiert, um wieder zu einer Einschulung mit in der Regel sechs Jahren zu kommen. Deshalb wurde der Stichtag für die Einschulung auf den 30. September eingefroren. Für Schulministerin Sylvia Löhrmann hat sich diese Regelung bewährt.