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Bei Registrierung im Internet verlängert sich die Abgabefrist vom 31. Mai bis zum 31. Juli 2016

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Einkommensteuererklärung auf elektronischem Wege authentifiziert übermitteln, können sich zwei Monate länger Zeit lassen. Auf Initiative von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans verschiebt sich die Abgabefrist von Ende Mai bis Ende Juli für all diejenigen, die sich bis Ende dieses Monats im Internet unter www.elster.de registrieren lassen.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen wird jetzt noch digitaler: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihren Einkommensteuerbescheid direkt in ELSTER zugestellt bekommen – papierlos und schnell

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihren Einkommensteuerbescheid direkt in ELSTER zugestellt bekommen.

Übermittlung der Angaben von Versicherern und Arbeitgebern an die Finanzverwaltung bis Ende Februar

Das neue Kalenderjahr bietet für viele Bürgerinnen und Bürger einen Anlass, sich mit ihrer Steuererklärung für das Vorjahr zu befassen. Die Finanzämter starten hierbei Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2018.

Versicherer und Arbeitgeber müssen Angaben an die Steuerverwaltung bis Ende Februar 2017 übermitteln

Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2016. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Steuerverwaltung nimmt bis Ende Februar Angaben von Versicherern und Arbeitgebern entgegen

Anfang März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2017. Wie auch in den vergangenen Jahren können Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zu diesem Zeitpunkt die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln.

  • Pressemitteilung
  • 01.03.2013

Die Finanzämter in NRW starten zum 1. März 2013 mit der Veranlagung der Steuerklärungen 2012. Die Finanzverwaltung wirbt dafür, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Vorteile einer elektronischen Abgabe nutzen. Arbeitnehmer können die Formulare aber nach wie vor auch in Papierform ausfüllen und einreichen. Das Bundesfinanzministerium bietet die Formulare auf seiner Internetseite zum Ausdrucken an (www.bundesfinanzministerium.de ). Nach Wegfall des Vordruckversandes ab 2013 versenden die Finanzämter in begründeten Einzelfällen die Vordrucke auch per Post. Zudem liegen die Vordrucke auch bei Städten und Gemeinden aus.

  • Pressemitteilung
  • 03.12.2012

Die Finanzämter starten wie im Vorjahr Anfang März mit der Veran­lagung der Einkommensteuer für das Jahr 2012. Bis zum 28. Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung einzureichen. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

  • Pressemitteilung
  • 23.12.2014

Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2014. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

  • Pressemitteilung
  • 20.12.2013

Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2013. Denn bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen z. B. Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen. Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Denn die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und für den Bürger ermöglicht ELSTER einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet auch einen papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt, ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de.

Bei Registrierung im Internet verlängert sich die Abgabefrist vom 31. Mai 2017 bis zum 31. Juli 2017

Bürgerinnen und Bürger in NRW, die ihre Einkommensteuererklärung 2016 auf elektronischem Wege authentifiziert übermitteln, können sich auch in diesem Jahr zwei Monate länger Zeit lassen. Auf Initiative von Finanzminister Norbert Walter-Borjans verschiebt sich für all diejenigen, die sich bis Ende Mai unter www.elster.de registrieren lassen, die Abgabefrist der authentifizierten Einkommensteuererklärung auf Ende Juli 2017.

Bei authentifizierter Online-Abgabe gilt statt Ende Mai der 31. Juli 2018 als Stichtag / Minister Lienenkämper: Bürgerinnen und Bürger sollen bequem und papierlos mit ihrem Finanzamt kommunizieren können

Mit der Übersendung der Einkommensteuererklärung 2017 können sich Bürgerinnen und Bürger wie bereits in den vergangenen Jahren zwei Monate länger Zeit lassen.

Bürgerinnen und Bürger nutzen die digitalen Angebote der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und geben ihre Einkommensteuererklärung digital ab

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen betreuen insgesamt rund sieben Millionen Einkommensteuerfälle. Im Jahr 2022 sind bei den Finanzämtern 75 Prozent – also rund 4,9 Millionen – Erklärungen elektronisch abgegeben worden.