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  • Justiz
  • Pressemitteilung
  • 14.10.2016

Viele Menschen glauben, wenn sie dement oder durch einen Unfall plötzlich handlungsunfähig werden, kann der Ehepartner automatisch für sie oder ihn entscheiden. Doch dieser Irrglaube zählt zu den größten Rechtsirrtümern in Deutschland. Ohne eine Vorsorgevollmacht oder die Hinzuziehung des Gerichts kann keiner Entscheidungen treffen. NRW will das gemeinsam mit den anderen Bundesländern ändern und hat mit Zustimmung des Bundesrats ein Gesetz in den Bundestag eingebracht, welches zukünftig ein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehegatten vorsieht.