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Bei seinem Besuch des Christopher Street Day hat der stellvertretende Ministerpräsident und Familienminister, Joachim Stamp, die Einführung der Ehe für alle als Meilenstein für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben begrüßt. „Ich freue mich über die Entscheidung von Bundestag und Bundesrat. Das ist ein wichtiges und gutes Zeichen für die Offenheit unserer Gesellschaft. Liebe verdient Respekt“, sagte Stamp bei einer Podiumsdiskussion. Es seien aber noch viele weitere Schritte notwendig, bis endlich die vollständige Gleichstellung erreicht sei. Daran müsse weiter gearbeitet werden.

  • Pressemitteilung
  • 06.06.2013

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Der Karlsruher Richterspruch ist für die Bundesregierung eine doppelte Watsche. Er beendet nicht nur das unwürdige Spiel von Schwarz-Gelb in Berlin gegen eine konsequente Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch im Steuerrecht. Er macht zugleich auch Schluss mit der bewussten Täuschung des urkonservativen Wählerpotentials, dem wider besseres Wissen vorgegaukelt wurde, man könne die Gleichstellung verhindern. Man kann auch sagen: Karlsruhe beendet die versuchte Spaltung der Gesellschaft durch CDU/CSU und FDP aus rein wahltaktischen Gründen - zumindest in diesem Punkt.“ Nordrhein-Westfalen befürwortet die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe und hat bereits im Jahre 2010 nach dem Regierungswechsel dafür gesorgt, dass im Besoldungs- und Versorgungsrecht eine rückwirkende Gleichstellung erfolgt.

  • Pressemitteilung
  • 05.05.2013

Flagge zeigte die Landesregierung anlässlich des zweiten „International Family Equality Day“ - dem weltweiten „Tag der Regenbogenfamilien“. Eine große Regenbogenfahne am Gebäude des Emanzipationsminis-teriums wies auf den Aktionstag hin. „Die Landesregierung setzt sich aktiv für ein tolerantes Nordrhein-Westfalen ein, in dem Vielfalt wie selbstverständlich gelebt und erlebt werden kann“, erklärte dazu Ministerin Barbara Steffens. „Regenbogenfamilien sind ein Teil dieser Vielfalt“, so Steffens weiter. Als Regenbogenfamilien bezeichnen sich Lesben, Schwule und Transidente mit Kindern. Nach statistischen Angaben leben bei den 16.400 gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen rund 1.400 Kinder.

  • Pressemitteilung
  • 04.07.2012

Viele Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen stellen Justizangestellte ein. Jedes Jahr bieten die verschiedenen Ausbildungs-Amtsgerichte eine oder mehrere Ausbildungsstellen an. Justizfachangestellte nehmen bü­roorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind überwiegend im Servicebereich in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Nachlass sowie Vor­mundschaft und Betreuungen tätig. Sie sind Ansprechpartner für ratsu­chende Bürgerinnen und Bürger.

  • Pressemitteilung
  • 03.08.2012

Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) begrüßt, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig ist.

  • Pressemitteilung
  • 06.07.2012

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen des Jahressteuergesetz 2013 die Rechtsgrundlagen für eine steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe zu schaffen. „Ich bin froh, dass wir hartnäckig geblieben sind und nun endlich eine Mehrheit dafür im Bundesrat erreicht haben“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans in Berlin. „Nun ist der Ball bei der Bundesregierung. Sie muss für die längst überfällige Gleichstellung sorgen“, so der Minister weiter.

Stellungnahme von Ministerin Scharrenbach zum Urteil des Landesverfassungsgerichtshofes zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen.

„Ich bedauere, aber akzeptiere natürlich die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Eine Hürde von 2,5 Prozent für den Einzug in alle Kommunalvertretungen hätte zu stabileren Arbeitsgrundlagen in den politischen Gremien in den Gemeinden, Kreisen und Städten geführt“, kommentiert Ministerin Ina Scharrenbach.