Mit der Öffnung des Marktes beanspruchen neue Verkehrsunternehmen Wegstrecken der DB Netz AG, auf denen auch Regionalbahnen unterwegs sind. Die bislang geltenden Rahmenverträge, die den Anbietern im Regionalverkehr für fünf Jahre bestimmte Trassen garantierten, sind nach Auffassung der DB Netz nicht konform mit dem EU-Recht und sollen künftig nicht mehr abgeschlossen werden können.