Meldepflichtige Bürgerinnen und Bürger behalten auch in Zukunft die Kontrolle über ihre Daten. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich jetzt auf entsprechende Änderungen beim umstrittenen Meldegesetz verständigt. „Der unter der Federführung des Landes NRW erstrittene Kompromiss stärkt den Schutz persönlicher Daten der Bürgerinnen und Bürger“, erklärte NRW Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Das Aufweichen des Datenschutzes, wie es der mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossene Gesetzentwurf vorsah, ist verhindert worden!" Die auf Drängen der Länder in das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ aufgenommene Änderung sieht vor, dass Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels künftig nur erteilt werden dürfen, wenn die Betroffenen vorher ausdrücklich eingewilligt haben.