Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen.
Die Landesregierung hat dem Antrag der Stadt Wuppertal, ab sofort an allen weiterführenden Schulen den Wechselunterricht auszusetzen, nach eingehenden Beratungen mit der Stadt zugestimmt. Somit wird ab Dienstag, 23. März 2021, an den weiterführenden Schulen der Wechselunterricht mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt.
Die Landesregierung hat dem Antrag der Stadt Dortmund, ab sofort an allen Schulen den Wechselunterricht einzustellen und in Kitas nur noch eine Notbetreuung zuzulassen, nicht zugestimmt. Insbesondere die Rechte von Kindern und Jugendlichen dürfen nicht einseitig aus Infektionsschutzgründen vollständig beschnitten werden.
Nach einem Beschluss der Gesundheitsminister der Länder mit dem Bund können die Impfungen mit AstraZeneca fortgesetzt werden.
Die Landesregierung stimmt dem Antrag des Kreises Düren auf Aussetzung des Wechselunterrichts für die Nicht-Abschlussklassen zu. Im Kreis Düren wird somit ab Montag, den 22.März 2021, in den weiterführenden Schulen der Wechselunterricht mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute die Schulen mit umfassenden Informationen und Begleitmaterialien zu den ab morgen versendeten Corona-Selbsttests versorgt.
Das Ministerium für Schule und Bildung wird in einem ersten Schritt den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen zum Beginn des Wechselunterrichts in der kommenden Woche kurzfristig rund 1,8 Millionen Corona-Selbsttests zur Verfügung stellen.
Sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflege- und Senioreneinrichtungen sind weitestgehend durchgeimpft. Nun steht die Frage nach Lockerungen im Raum.
Das Land hat seit Beginn der Corona-Krise 48 Bürgschaften zu Krediten oberhalb von 2,5 Millionen Euro zur Sicherung von Unternehmensfinanzierungen bewilligt und sich an acht parallelen Bund-Länder-Großbürgschaften ab jeweils 50 Millionen Euro beteiligt, teilte das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf mit.
Nachdem das Bundesgesundheitsministerium mit einer an die Länder versendeten Neufassung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen hat, hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium am Sonntag umgehend eine Allgemeinverfügung für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erlassen.