Um den Kommunen einen rechtssicheren Rahmen für die Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung in Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (sogenannte „Hotspots“) zu geben, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Coronaregionalverordnung erlassen.
Gesundheitspersonal in Regionen, in denen das öffentliche Leben durch eine regionale Coronaverordnung eingeschränkt wird, kann weiterhin kostenfreie Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit nutzen.