Suche

In Zeitraum suchen
 
Anzahl der Ergebnisse
Das Betreuungsgeld sollte nicht unmittelbar ausgesetzt werden, sondern auslaufen

Jetzt muss vor allem sichergestellt werden, dass die Mittel, die bislang jährlich im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld zur Verfügung stehen, zielgerichtet in den weiteren Ausbau und in qualitative Verbesserungen des Betreuungsangebotes in den Ländern investiert werden, zum Beispiel für eine bessere Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen.

  • Pressemitteilung
  • 19.07.2013

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Zuständigkeitsverordnung zum Betreuungsgeld bekannt gegeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Betreuungsgeld beantragen möchte, muss sich an die örtliche Verwaltung des Kreises oder der kreisfreien Stadt wenden. Die Verordnung tritt am 1. August 2013 - gleichzeitig mit dem Betreuungsgeldgesetz - in Kraft.

  • Pressemitteilung
  • 19.07.2013

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Zuständigkeitsverordnung zum Betreuungsgeld bekannt gegeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Betreuungsgeld beantragen möchte, muss sich an die örtliche Verwaltung des Kreises oder der kreisfreien Stadt wenden. Die Verordnung tritt am 1. August 2013 – gleichzeitig mit dem Betreuungsgeldgesetz – in Kraft. Eltern haben ab dem 1. August 2013 Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für ihr ein- oder zweijähriges Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Wichtig: Das Betreuungsgeld wird nur für Kinder gezahlt, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Die Landesregierung hat zum Betreuungsgeld ein eigenes Informationsangebot eingerichtet. Wer mehr über die neue Leistung erfahren möchte, kann seine Fragen entweder telefonisch (0211 - 837 1912) oder per E-Mail (betreuungsgeld@mfkjks.nrw.de) stellen.

  • Pressemitteilung
  • 24.08.2012

„Die Einführung eines Betreuungsgeldes ist verfehlt, weil es dazu führt, dass Familien auf ihren Rechtsanspruch der Kindertagesförderung ver­zichten. Das Betreuungsgeld stellt auch keine Wahlfreiheit her. Denn die kann erst entstehen, wenn ausreichend Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen“, erklärten die Familienministerinnen und Familien­minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in einer gemeinsam ver­öffentlichten Erklärung.

  • Pressemitteilung
  • 24.08.2012

"Die Einführung eines Betreuungsgeldes ist verfehlt, weil es dazu führt, dass Familien auf ihren Rechtsanspruch der Kindertagesförderung ver­zichten. Das Betreuungsgeld stellt auch keine Wahlfreiheit her. Denn die kann erst entstehen, wenn ausreichend Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen", erklärten die Familienministerinnen und Familien­minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in einer gemeinsam veröffentlichten Erklärung.

Auf Initiative von Familienministerin Christina Kampmann hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in Dresden die Bundesregierung aufgefordert, die aus dem Betreuungsgeld freiwerdenden Mittel ab 2019 dauerhaft den Ländern zur Verbesserung der Kinderbetreuung und für familienpolitische Leistungen zur Verfügung zu stellen.

  • Pressemitteilung
  • 05.07.2012

Mehr Kitaplätze statt Betreuungsgeld forderte heute Familienministerin Ute Schäfer in einer Debatte des Düsseldorfer Landtages. „Das umstrittene Betreuungsgeld ist eine unsinnige familienpolitische Maßnahme mit völlig falscher Signalwirkung, die Milliarden verschlingt, aber kein Mensch will. Allein für Nordrhein-Westfalen kostet das Betreuungsgeld den Bund und damit die Steuerzahler schätzungsweise rund 270 Millionen Euro jährlich. Damit könnten in NRW rund 27.000 zusätzliche U3-Plätze geschaffen werden. Wer wirkliche Wahlfreiheit für die Eltern will, muss Betreuungsplätze für die Kleinsten schaffen“, erklärte Schäfer.

  • Pressemitteilung
  • 31.07.2013

Anlässlich des morgigen Inkrafttretens des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zog Familienministerin Ute Schäfer eine positive Zwischenbilanz. "Nordrhein-Westfalen geht gut vorbereitet in das neue Kindergartenjahr. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Kommunen der Nachfrage gewachsen sind. Das jedenfalls geben die Rückmeldungen wieder, die wir bis jetzt erhalten haben. In vielen Städten und Gemeinden sind die Vorbereitungen für das am 1. August beginnende Kindergartenjahr bereits abgeschlossen. Lediglich in wenigen Großstädten laufen die Vermittlungsanstrengungen noch auf Hochtouren, um wirklich allen Eltern, die für ihr Kind eine Betreuung wünschen, auch einen Platz anbieten zu können", erklärte Schäfer.

  • Pressemitteilung
  • 31.07.2013

Anlässlich des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zog Familienministerin Ute Schäfer eine positive Zwischenbilanz. „Nordrhein-Westfalen geht gut vorbereitet in das neue Kindergartenjahr. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Kommunen der Nachfrage gewachsen sind. Das jedenfalls geben die Rückmeldungen wieder, die wir bis jetzt erhalten haben. In vielen Städten und Gemeinden sind die Vorbereitungen für das am 1. August beginnende Kindergartenjahr bereits abgeschlossen. Lediglich in wenigen Großstädten laufen die Vermittlungsanstrengungen noch auf Hochtouren, um wirklich allen Eltern, die für ihr Kind eine Betreuung wünschen, auch einen Platz anbieten zu können“, erklärte Schäfer.

  • Pressemitteilung
  • 02.07.2013

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bezeichnete Familienministerin Ute Schäfer die nordrhein-westfälischen Kommunen als "gut vorbereitet und startklar". "Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Kommunen der Nachfrage gewachsen sind.

  • Kinder
  • Pressemitteilung
  • 07.12.2015
Ausbau der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Verbesserung der Finanzsituation von Kitas

Mit zusätzlich 430 Millionen Euro plant das Land, den Ausbau der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden drei Jahren weiter massiv voran zu bringen und die Finanzsituation der Kitas zu verbessern. Das kündigte Familienministerin Christina Kampmann heute in Düsseldorf an.

  • Pressemitteilung
  • 02.07.2013

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bezeichnete Familienministerin Ute Schäfer die nordrhein-westfälischen Kommunen als „gut vorbereitet und startklar“. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Kommunen der Nachfrage gewachsen sind. Das jedenfalls geben die meisten Rückmeldungen wieder, die wir bis jetzt erhalten haben. In vielen Städten und Gemeinden sind die Vorbereitungen für das neue Kindergartenjahr, das am 1. August beginnt, bereits abgeschlossen. Lediglich in wenigen Großstädten laufen die Vermittlungsanstrengungen noch auf Hochtouren, um wirklich allen Eltern, die für ihr Kind eine Betreuung wünschen, auch einen Platz anbieten zu können“, erklärte Schäfer. Mit rund 144.800 Betreuungsplätzen für unter Dreijährige erreiche Nord-rhein-Westfalen eine Versorgungsquote von rund 33,1 Prozent. Bezogen auf die ein- und zweijährigen Kinder – also die Kinder, die ab dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben – betrage die Versorgungsquote sogar 49,2 Prozent.

  • Pressemitteilung
  • 25.06.2013

Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordern in einem gemeinsamen Entschließungsantrag im Bundesrat nachhaltige und dauerhafte Verbesserungen für Bildung und Wissenschaft. Dazu müssten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam handeln, so die Bildungsministerinnen der beiden Länder, Sylvia Löhrmann und Doris Ahnen. Ungleich verteilte Bildungschancen seien eine der drängendsten gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland, heißt es in dem gemeinsamen Antrag „Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland“. Der Bildungserfolg hänge oftmals noch zu sehr von der sozialen Herkunft und vom Geldbeutel der Eltern ab. Bund, Länder und Gemeinden müssten „Aufstieg durch Bildung“ ermöglichen, damit für alle das Recht auf Bildung verwirklicht werden könne.