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Die Beflaggung gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen

2015 wird der vor 14 Jahren von den Vereinten Nationen ausgerufene Weltflüchtlingstag erstmals in Deutschland auch als Tag des Gedenkens an die Opfer von Flucht und Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg begangen.

  • Pressemitteilung
  • 22.08.2013

NRW-Innenminister Ralf Jäger hat anlässlich des Tages der Heimat für Samstag, den 24. August 2013, Beflaggung angeordnet. An diesem Tag findet im Internationalen Congress Centrum in Berlin der zentrale Festakt des Bundes der Vertriebenen zum Tag der Heimat 2013 statt. Die Beflaggung gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.

Minister Jäger: Meilenstein auf dem Weg zur politischen Selbstverantwortung Nordrhein-Westfalens

Am 2. Oktober 1946 kam der NRW-Landtag zu seiner ersten Sitzung zusammen. „Das war ein Meilenstein auf dem Weg zur politischen Selbstverantwortung Nordrhein-Westfalens“, sagte Innenminister Ralf Jäger. Aus Anlass des Jahrestages ordnete Jäger an, dass alle öffentlichen Gebäude in NRW beflaggt werden.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul hat für Dienstag, den 20. Juni 2023, aus Anlass des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung Beflaggung auf Vollmast angeordnet. Der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung findet zeitgleich mit dem Weltflüchtlingstag statt. An dem Tag wird den weltweiten Opfern von Flucht und Vertreibung und insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht.

Flaggen werden zum 8. Mai 2020 auf Vollmast gesetzt

Minister Herbert Reul hat Beflaggung angeordnet. An diesem Tag sollen in Nordrhein-Westfalen die Flaggen an allen Dienstgebäuden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, auf Vollmast gesetzt werden.