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  • 02.09.2014

Die Landesregierung wird wegen der höheren Anpassung der Beamtenbesoldung für 2013 und 2014 und gravierender Steuerausfälle bei der Körperschaftssteuer und anderen Ertragssteuern die Neuverschuldung in diesem Jahr weniger stark senken als ursprünglich geplant. Das Kabinett hat beschlossen, im Nachtragshaushalt für 2014 einen Kreditbedarf von 3,2 Milliarden Euro zu veranschlagen. Damit liegt die Neuverschuldung um rund 150 Millionen Euro unter dem Ansatz für 2013, aber um 800 Millionen Euro über der ursprünglichen Planung für 2014. Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Mit der höheren Neuverschuldung reagieren wir auf die gestiegenen Kosten für die Beamtenbesoldung und auf milliardenschwere Steuerausfälle insbesondere bei Unternehmen des Energiesektors.“

Kabinett verabschiedet Besoldungsanpassung: ein Plus von 2,1 Prozent im laufenden Jahr und 2,3 Prozent für 2016

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf für die Erhöhung der Beamtenbesoldung in 2015 und 2016 beschlossen. Die darin vorgesehenen Anpassungen der Gehälter sind deckungsgleich mit den Vereinbarungen, die in Gesprächen mit den Gewerkschaftsvertretern getroffen wurden.

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  • 04.09.2014

Die Landesregierung hatte in ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung eine Nullrunde auch für die Mitglieder des Kabinetts vorgesehen. Dieser Gesetzentwurf wurde durch das Verfassungsgericht für nichtig erklärt. Die Regierung hat einen neuen Gesetzentwurf erarbeitet und vorgelegt.

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  • 18.06.2014

Der VGH hat über die Rechtmäßigkeit einer gestaffelten Tarifanpassung für 2013 und 2014 bei Beamtinnen und Beamten verhandelt. Dazu erklärte Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Der Landesregierung wurde in der mündlichen Verhandlung am 18. Juni 2014 vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung umfassend darzulegen. Sie ist davon überzeugt, dass die in dem Besoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 vorgenommene gestaffelte Anpassung sozial gerecht ist und den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Vor dem Hintergrund der ab dem Jahr 2020 auch für das Land Nordrhein-Westfalen geltenden und durch das Grundgesetz vorgeschriebenen Schuldenbremse und einer Reihe weiterer Gründe war die Landesregierung gehalten, einen Konsolidierungspfad vorzuschlagen und auch einzuhalten. Unzweifelhaft hat der Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung einen weiten Ermessensspielraum. Hiervon hat der Gesetzgeber nach einem umfassenden Abwägungsprozess mit dem vorliegenden Besoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 in zulässiger Weise Gebrauch gemacht. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs bleibt im Übrigen abzuwarten.“

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  • 10.09.2013

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einem Nachtragshaushalt für das Jahr 2013 zugestimmt. Die Änderungen berücksichtigen aktuelle Entwicklungen, die bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs noch nicht eingeplant werden konnten. Dadurch sinkt die veranschlagte Neuverschuldung des Landes in diesem Jahr leicht um 37,5 Millionen Euro auf 3,35 Milliarden Euro. Die Einnahmen steigen unter dem Strich um rund 558 Millionen Euro, die Ausgaben per Saldo um 521 Millionen Euro. „Mit dem Nachtragshaushalt passt die Landesregierung die Planung den aktuellen Erfordernissen an, ohne die Kreditaufnahme zu erhöhen und beweist damit Zuverlässigkeit bei der Haushaltskonsolidierung“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Wir kalkulieren unseren Etat vorsichtig und solide. Luftschlösser und Wunschdenken wird es mit uns nicht geben.“

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  • 10.07.2013

Das Kabinett der Landesregierung hat mit dem Haushaltsentwurf 2014 einen weiteren Schritt zur Konsolidierung beschlossen. Er sieht vor, die Neuverschuldung auf 2,4 Milliarden Euro zu verringern. Für 2013 ist noch eine Neuverschuldung von 3,4 Milliarden Euro geplant. "Wir kommen damit dem Ziel, bis 2017 strukturelle Einsparungen von einer Milliarde Euro zu erreichen, ein großes Stück näher", sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. "Damit verringern wir die Neuverschuldung gegenüber dem Vorjahr um 30 Prozent und rücken zugleich keinen Deut davon ab, in die Zukunft von NRW zu investieren: in Bildung, Betreuung und Kommunen." Die verfassungsmäßige Regelgrenze für die Neuverschuldung liegt 2014 bei gut 4,3 Milliarden Euro und wird in der haushaltsplanung um fast zwei Milliarden Euro deutlich unterschritten. Das Kabinett hat sich auf Einsparungen für die Ressorts von insgesamt 865 Millionen Euro verständigt.

Ministerpräsident Armin Laschet hat am Tag des Ehrenamtes 18 Bürgerinnen und Bürger mit dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet.
Im Rahmen einer Feierstunde im Zeughaus Neuss vergab der Ministerpräsident diese herausragende Auszeichnung des Landes Nordrhein-Westfalen und würdigte den Einsatz und die Leistungen aller Ordensträgerinnen und Ordensträger.