Der Antrag auf institutionelle Förderung der CARE gGmbH erfüllt nicht die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Finanzierung aus Landesmitteln. Dies wurde den Antragsstellern bei einem Gespräch im Wissenschaftsministerium mitgeteilt. „Die Ablehnung des Antrags war keine einfache Entscheidung. Da perspektivisch jedoch nicht von einer wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Einrichtung ausgegangen werden kann, muss der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern an erster Stelle stehen“, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. „Für eine staatliche Finanzierung müssen alle förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein – nicht nur bei Projekten dieser Größenordnung.“ Für eine Anschubfinanzierung waren bereits Mittel in Höhe von 15,75 Millionen Euro im Haushalt des Landes eingeplant worden.