Der Bundesrat hat der Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung zugestimmt. Daher kann nun das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des § 108e StGB in Kraft treten. Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Mai des vergangenen Jahres eine Bundesratsinitiative in den Bundesrat eingebracht, die dort auch eine Mehrheit gefunden hat, die eine Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung gefordert hatte. Justizminister Thomas Kutschaty erklärt hierzu: "Ich habe sehr für dieses Gesetz gekämpft. Doch fühle ich mich heute nicht persönlich als Gewinner. Vielmehr hat die deutsche Demokratie gewonnen. Denn in Zeiten, in denen einer Arbeitnehmerin gekündigt wird, weil sie eine Maultasche gegessen hat, die für den Müll bestimmt war, müssen wir als Volksvertreter auch für uns klare, transparente und völkerrechtskonforme Regeln schaffen, die wir übrigens für die freie Wirtschaft schon längst geschaffen haben und die dort auch keine Schwierigkeiten bereiten."