Sportstätten in Nordrhein-Westfalen

Die sportliche Infrastruktur in NRW lässt keine Wünsche offen

Sport liegt im Trend – aktiv und passiv: Immer mehr Menschen sind sportlich aktiv. Sie brauchen ausreichend Räume und Flächen, um sich zu bewegen. Für die zahlreichen sportlichen Großveranstaltungen sowie nationale und internationale Wettkämpfe bietet Nordrhein-Westfalen attraktive Sportstätten.

Fußballstadion mit offenen Dach kurz vor einem Spiel, die Tribünen sind größtenteils gefüllt.

Über 38.000 Sportstätten aller Art stehen zur Verfügung: Sportplätze und Sporthallen, Hallen- und Freibäder, Tennisanlagen, Wintersporteinrichtungen, Anlagen für den Tanz-, Schieß-, Wasser- und Golfsport und viele andere.

Auf sportliche Großveranstaltungen ist Nordrhein-Westfalen bestens eingerichtet. 24 Großsporthallen stehen für die unterschiedlichsten Events zur Verfügung, darunter die "KölnArena" mit einem Fassungsvermögen von über 18.000 Personen.

Elf moderne Arenen machen Nordrhein-Westfalen weltweit zu einer einzigartigen Fußballlandschaft. Der "Signal Iduna Park" in Dortmund ist das größte Stadion Deutschlands.

Das Wattenscheider "Lohrheidestadion" mit über 20.000 Zuschauerplätzen ist immer wieder im Blickpunkt, wenn die deutschen Meisterschaften in der Leichtathletik ausgetragen werden.

NRW ist auch Wintersportland

Der Wintersport hat nicht nur seinen festen Platz in Nordrhein-Westfalen, es finden auch absolute Spitzenereignisse statt, wie beispielsweise 2015 die Bobweltmeisterschaft.

Das Land bietet eine Fülle von Wintersportstätten: 39 Eishallen, die Eisschnelllaufbahn in Grefrath, die Bob- und Rodelbahn in Winterberg und die Skisprungschanzen im Sauerland. Das größte zusammenhängende Skigebiet Deutschlands außerhalb der Alpen, das Biathlonzentrum in Winterberg und die Skihallen in Bottrop und Neuss bieten umfangreiche Wintersportmöglichkeiten.

Sportstätten auf dem Wasser

Der Kanurennsport und der Rudersport, Garanten für olympische Erfolge, haben in Duisburg in der Wedau und am Fühlinger See in Köln ihren festen Platz. Das Trainingszentrum des überaus erfolgreichen Deutschland-Achters ist in Dortmund, direkt am Dortmund-Ems-Kanal.

Heimat des Pferdesports in NRW

Sieben Galopprennbahnen und vier Trabrennbahnen untermauern die Bedeutung des Pferderennsports in NRW. Eine ganz besondere und auch ein bisschen extravagante Einrichtung liegt in der Aachener Soers. Hier wird jährlich einer der bedeutendsten internationalen Reitsportwettbewerbe veranstaltet, der CHIO. Unvergessen sind auch die Weltreiterspiele 2006. Ein besonderes Highlight war zudem die Austragung der Europameisterschaften in fünf Reitsportdisziplinen 2015.

Die Landesregierung fördert die Sportstätten

Das Sportministerium fördert den Sport in seiner bunten Vielfalt und unterstützt durch Förderprogramme den Bau und den Erhalt von Sportstätten auf vielfältige Weise.

Moderne Sportstätte 2022

Mit einem bisher in Nordrhein-Westfalen einzigartigen Förderprogramm für Sportstätten stärkt das Land seine Stellung als Sportland Nummer Eins. Insgesamt 300 Millionen Euro stehen im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ zur Verfügung, von denen Sportvereine und -verbände in noch nie da gewesenem Ausmaß profitieren können.

Das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ zielt konkret auf die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten, die sich im Eigentum von Sportvereinen oder -verbänden befinden beziehungsweise gepachtet oder langfristig gemietet sind. Konkret werden Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen gefördert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf energetischer, digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, der Herstellung von Barrierefreiheit bzw. -armut und auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport.

Der Landesregierung war es ein besonderes Anliegen, ein möglichst unbürokratisches Verfahren für die zumeist ehrenamtlich geführten Vereine zu entwickeln: Vereine reichen ihre Projektskizzen über ihren jeweiligen Stadtsportbund, Stadtsportverband bzw. Gemeindesportverband oder Kreissportbund bei der Staatskanzlei ein, die im Folgenden die Förderentscheidung trifft. Die Zuwendung erfolgt dann über die NRW.BANK als Bewilligungsbehörde. Voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2019 können die ersten Projektskizzen über das Förderportal des Landessportbunds eingereicht werden; die ersten Fördermittel können schon im Jahr 2019 fließen.

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Sportstättenbauförderung

Die Landesregierung fördert die Modernisierung, den Um- und Neubau sowie den Erwerb von Sportstätten mit herausragender Bedeutung. Ziel ist eine bedarfsdeckende Sportstätteninfrastruktur für das Hochleistungstraining, für Wettkämpfe und Spitzensportveranstaltungen auf nationalem und internationalem Niveau.

Gefördert werden unter anderm im Einzelnen:

  • Die Haupttrainingsstätten der Landesleistungsstützpunkte im besonderen Landesinteresse.
  • Die NRW-Sportschulen sowie Schulsportanlagen beziehungsweise -anlagenteile an weiteren Schulen im Verbundsystem.
  • Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse sowie Sportschulen der Verbände können ebenfalls mit Landesmitteln bezuschusst werden.

Die jeweils geltenden Sportstättenbau-Förderrichtlinien enthalten die zuwendungsfähigen Sportstättenbauförderkategorien und die zu erfüllenden Voraussetzungen für eine Förderung mit Hilfe des Landes.

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Sportpauschale und Schul-/Bildungspauschale sowie Aufwands- und Unterhaltungspauschale

Die Landesregierung unterstützt die Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Sportbereich mit der sogenannten Sportpauschale. Im Rahmen der Gemeindefinanzierung erhalten sie jährlich pauschale Zuweisungen, die insbesondere für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen, für den Erwerb, für Neuanlagen, Wiederaufbauten und Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt werden können. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach der Einwohnerzahl, wobei es für Gemeinden mit niedrigerer Einwohnerzahl einen Sockelbetrag gibt.

Zusätzlich erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände jährlich die Schul- und Bildungspauschale. Diese wird zur Finanzierung kommunaler Investitionsmaßnahmen im Schulbereich und im Bereich für frühkindliche Bildung gewährt.

Seit 2018 können die jährlich zugewiesenen Mittel der Sportpauschale mit den Mitteln der Schul-/Bildungspauschale und der Allgemeinen Investitionspauschale im Rahmen einer gegenseitigen Deckungsfähigkeit zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung in den jeweils vorgesehenen Bereichen eingesetzt werden.

Die Landesregierung unterstützt die Gemeinden auch mit einer Aufwands- und Unterhaltungspauschale als neue Zuweisung finanzkraftunabhängig in Höhe von 120 Mio. Euro in 2019. Sie wurde zur Erfüllung ihrer Aufgaben für die gestiegenen Aufwands- und Unterhaltungsaufwendungen im Bereich der Unterhaltung bzw. Sanierung gemeindlicher Infrastruktur eingeführt. Die Verteilung der Mittel erfolgt jeweils hälftig nach der Einwohnerzahl und der Fläche.

Sportstättenfinanzierungsprogramm

Für die Modernisierung von Sportanlagen hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Bürgschaftsprogramm mit einem jährlichen Volumen von bis zu 50 Millionen Euro aufgelegt. Sportvereinen und -verbänden können günstige Kredite durch die NRW.Bank zur Verfügung gestellt werden.

Mit diesem Sportstättenfinanzierungsprogramm steht den gemeinnützigen Sportorganisationen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen zur Verfügung. Das Programm wird aus Mitteln des KfW-Programms "IKS – KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen" refinanziert.

Das Sportstättenfinanzierungsprogramm kann unter anderem genutzt werden, um Sportanlagen zu erwerben oder herzurichten. Förderdarlehen können beispielsweise für Neubau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie für die Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung von Sportanlagen eingesetzt werden.

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Sport und Umwelt erfordern ein verantwortungsbewusstes Miteinander

Das Verhältnis von Sport und Umwelt ist ein sensibler Bereich, der sowohl in Natur und Landschaft als auch in bebauten Gebieten ein verantwortungsbewusstes Miteinander verlangt.

Sport in Natur und Landschaft

Einige Sportarten werden vorrangig in Natur und Landschaft ausgeübt, zum Beispiel der Wasser-, Luft-, Ski-, Kletter- oder Reitsport (sogenannte Natursportarten). Die Ausübung dieser Sportarten muss vor allem in besonders geschützten Gebieten natur- und landschaftsverträglich sein. Der verantwortungsbewusste Natursportler trägt seinen Teil zum Schutz der Natur bei.

Sport in bebauten Gebieten

Sport verursacht charakteristische Geräusche. Die Geräuschbelästigung durch Sportausübung oder Zuschauer muss bei Planung und Bau von Sportstätten in der Nachbarschaft zu Wohnhäusern berücksichtigt werden. Die Bewertung von Sportgeräuschen wird durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung des Bundes geregelt.

Beratungsstelle "Sport und Umwelt"

Das Sportministerium hat eine eigene Beratungsstelle "Sport und Umwelt" eingerichtet, um zum einen bereits bei der Planung oder dem Betrieb von Sportstätten (im Bereich des Immissionsschutzes) wirksame Hilfestellungen oder Ratschläge geben zu können und zum anderen die Ansprüche der Natursportvereine und -verbände und die Anforderungen des Natur-, Landschafts- und Gewässerschutzes möglichst zu einem Ausgleich zu bringen. Die Beratungsstelle "Sport und Umwelt" ist über die E-Mail-Adresse sportundumwelt@mfkjks.nrw.de direkt erreichbar.

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Bedarfsgerechtes Angebot an Sportstätten sichern

Der Bedarf an Sportstätten vor Ort hängt von vielfältigen Faktoren ab. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen verstärkt bei der Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen und dabei, neue Kenntnisse über den Sportstättenbestand und die Sportnachfrage in NRW zu erlangen. Sie stellt den Kommunen eine computergestützte Anwenderdatei zur Verfügung, um den Bedarf vor Ort besser einschätzen zu können.

Die Landesregierung unterstützt die Kommunen verstärkt bei der Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen und dabei, neue Kenntnisse über den Sportstättenbestand und die Sportnachfrage in NRW zu erlangen. Sie hat der Forschungsstelle Kommunale Sportentwicklungsplanung an der Bergischen Universität Wuppertal unter der Leitung von Herrn Prof. Hübner dazu einen Forschungsauftrag erteilt. Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung liegen nunmehr vor.

SPEP – Sportstättenentwicklungsplanung

Zudem stellt das Land den Kommunen in NRW die computerunterstützte Anwenderdatei "SPEP – Sportstättenentwicklungsplanung" zur Verfügung, um neue Informationen für den zukünftigen Sportstättenbedarf vor Ort zu erhalten. Der demografische Wandel führt zu einer sich verändernden Nachfrage an Sport sowie auch an Sportstätten. Andere Faktoren, die mit neuen Lebensstilen, der Individualisierung der Gesellschaft oder einfach mit anderen und wechselnden Sportinteressen zusammenhängen, sind weitere Veränderungen, die die Kommunen vor neue Herausforderungen im Bereich der Sportstättenplanung stellen. SPEP dient hierbei als Hilfsmittel, um vor Ort die Sportstättenentwicklungsplanung vorzunehmen.

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