Zweite Runde der Online-Befragung zum Jugendmedienschutz startet

24. Oktober 2014
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Die Online-Konsultation zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geht in die zweite Runde. Bis zum 17. November 2014 können Bürgerinnen und Bürger unter www.ideen-jugendmedienschutz.de über die Themen Altersstufen, Jugendschutzprogramme, Jugendschutzbeauftragte und die Stärkung der Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle beraten und diskutieren. Derzeit arbeiten die 16 Länder unter Federführung von Sachsen an einer Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Sie ist nötig, um Rechtssicherheit für Internetnutzer zu erzielen und soll dazu beitragen, dass auch in einer konvergenten Medienwelt der Jugendmedienschutz auf eine verlässliche Basis gestellt wird. So sollen beispielsweise die anerkannten Jugendschutzprogramme, mit denen Kinder und Jugendliche vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt werden können, zukunftsfähig ausgestaltet und Anreize zu deren Weiterentwicklung gesetzt werden.

Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:

Die Online-Konsultation zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geht in die zweite Runde. Bis zum 17. November 2014 können Bürgerinnen und Bürger unter www.ideen-jugendmedienschutz.de über die Themen Altersstufen, Jugendschutzprogramme, Jugendschutzbeauftragte und die Stärkung der Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle beraten und diskutieren.

Derzeit arbeiten die 16 Länder unter Federführung von Sachsen an einer Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Sie ist nötig, um Rechtssicherheit für Internetnutzer zu erzielen und soll dazu beitragen, dass auch in einer konvergenten Medienwelt der Jugendmedienschutz auf eine verlässliche Basis gestellt wird. So sollen beispielsweise die anerkannten Jugendschutzprogramme, mit denen Kinder und Jugendliche vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt werden können, zukunftsfähig ausgestaltet und Anreize zu deren Weiterentwicklung gesetzt werden.

NRW-Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Dies ist eine weitere Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv in den Novellierungsprozess einzubringen. Ich lade sie herzlich ein, zu kommentieren, zu diskutieren und zu ergänzen. Denn so können wir sicherstellen, dass der neue Jugendmedienschutz die tatsächlichen Bedürfnisse der Betroffenen mit aufnimmt.“

Das Eckpunkte-Papier, das jetzt online zur Diskussion steht, haben alle 16 Länder gemeinsam auf der Grundlage der Ergebnisse einer ersten Beteiligungsphase im Frühjahr 2014 sowie der Gespräche mit den fachlich beteiligten Stellen entworfen. Nach der Online-Konsultation werden die Anregungen ausgewertet und fließen ein in einen dann zu erarbeitenden Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

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