Zukunftsfähige Pflege braucht neue Strukturen – Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung überwinden

18. November 2016

„Ambulant und stationär – Kategorien aus der Vergangenheit!? Zu diesem Thema haben die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens und der rheinland-pfälzische Sozialstaatssekretär David Langner zur 4. Berliner Runde zur Zukunft der Pflege eingeladen. Expertinnen und Experten haben diskutiert, welche grundlegenden Veränderungen für eine zukunftsfähige Pflege notwendig sind.

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„Ambulant und stationär – Kategorien aus der Vergangenheit!? Zu diesem Thema haben die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens und der rheinland-pfälzische Sozialstaatssekretär David Langner zur 4. Berliner Runde zur Zukunft der Pflege eingeladen. Expertinnen und Experten haben diskutiert, welche grundlegenden Veränderungen für eine zukunftsfähige Pflege notwendig sind.
 
„Die Strukturen in der Pflege passen nicht mehr zu den Bedarfen älterer Menschen. Die meisten möchten zu Hause, in ihrem Quartier, alt werden und möglichst flexibel entscheiden können, welche Unterstützung sie etwa bei Pflegebedürftigkeit in Anspruch nehmen. Aber individuell passgenaue Lösungen lassen sich mit dem geltenden Pflegerecht und den getrennten Leistungssystemen kaum umsetzen. Das bedeutet: Das System muss sich ändern, nicht die Menschen! Deshalb hat die starre Trennung zwischen ambulanter und häuslicher Versorgung einerseits und stationärer Versorgung andererseits keine Zukunft. Wir müssen vielfältige, variable Versorgungskonzepte ermöglich, die sich an den individuellen Bedarfen der Menschen orientieren“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Berlin.
 
Der rheinland-pfälzische Staatssekretär David Langner sagte: „In der Pflegepolitik hat sich einiges bewegt, ganz besonders im Hinblick auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der ab Januar 2017 gilt. Doch es gibt keinen Anlass, sich auf dem Erreichten auszuruhen. Nachdem wir uns intensiv der Beratung und den Leistungen bei Pflegebedürftigkeit gewidmet haben, sollten wir nun verstärkt die Rahmenbedingungen für die Angebotsstrukturen in der Pflege in den Blick nehmen. Ein ganz wesentlicher Aspekt ist dabei die Trennung von ambulanter und stationärer Pflege, die es zu überwinden gilt. Hinsichtlich einer älter werdenden Bevölkerung, der Fachkräftesituation in der Pflege und des Bedarfs an guter Versorgung benötigen wir eine individuell angepasste Unterstützung, besonders auch im ländlichen Raum. Dem darf eine dogmatische Abgrenzung von ‚ambulant‘ und ‚stationär‘ nicht im Wege stehen. Ich freue mich, dass wir für diese wichtige Debatte heute den Startschuss geben.“
 
In der Berliner Runde wurde diskutiert, dass die getrennten Leistungssysteme Angebote verhindern, die den Bedürfnissen der Menschen entsprechen und Kosten senken könnten. Unter anderem auch, weil bereits vorhandene Einrichtungen besser genutzt würden. Beispielsweise ist es nicht möglich, dass Pflegeheime als Teil der stationären Versorgung den Menschen in der Nachbarschaft den Mittagstisch des Heimes oder die Nutzung der Pflegebäder des Hauses anbieten. Auch kommt es in der Versorgung Pflegebedürftiger immer wieder zu Brüchen. Etwa weil Anbieter von Kurzzeitpflege, die Menschen stationär in ihrer Einrichtung versorgt haben, dieselben Pflegebedürftigen zu Hause nicht weiter betreuen dürfen. Und für Wohngemeinschaften, die sich als neue Mischformen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung entwickelt haben, gibt es nur unzureichende rechtliche Bestimmungen. Und sie müssen teilweise – etwa im baulichen Bereich – so hohe Anforderungen erfüllen wie Pflegeheime. Das alles erschwert die Gründung von Wohngemeinschaften.
 
Steffens und Langner betonten, dass offene, vorbehaltlose und mutige Diskussionen notwendig sind, um die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, an den Bedürfnissen und Bedarfen der Menschen orientierte pflegerische Versorgung zu schaffen. Sie dankten allen Referentinnen und Referenten der Berliner Runde, dass sie Neuland betreten haben und diesen Prozess mit ihrer Kompetenz, ihren Ideen und Wertungen bereichern.
 
Das Format der Berliner Runde dient dem länderübergreifenden Austausch zu kritischen Themen und soll zu gemeinsamen Lösungen beitragen. Eingeladen werden Expertinnen und Experten, die Ansätze aus unterschiedlichen und durchaus auch kontroversen Perspektiven diskutieren. Initiiert werden die Berliner Runden – die sich an Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern, Organisationen der Pflege und Selbsthilfe wie auch an die interessierte Öffentlichkeit richten – von den zuständigen Ministerien in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
 
Weitere Informationen zur 4. Berliner Runde finden Sie auf der Internetseite des NRW-Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflegen und Alter unter Veranstaltungen und auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz.
 

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