Zahl der Selbstanzeigen in NRW vervierfacht / Halbjahresbilanz: 1528 Eingaben mit Bezug zur Schweiz – Juni weist mit 452 Eingaben höchsten Wert seit drei Jahren auf

9. Juli 2013
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Die Finanzverwaltung NRW hat in diesem Jahr bereits 1528 Selbstanzeigen von Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen. Das ist mehr als vier Mal so viel wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Zwischen Januar und Anfang Juli 2012 kamen 347 Selbstanzeigen zusammen. Die Zahl der Selbstanzeigen insgesamt stieg auf 8.939 seit dem Frühjahr 2010. Besonders die beiden zurückliegenden Monate Mai und Juni zeigten einen deutlichen Anstieg. So gingen im Mai landesweit 365 Selbstanzeigen ein, im Juni sogar 452. Anders als in den ersten sechs Monaten 2012 gab es in diesem Halbjahr keine Hoffnung mehr auf eine Amnestie ohne Preisgabe der Identität, wie sie das unfaire Steuerabkommen mit der Schweiz geboten hätte. Damit droht anders als von manchem erwartet weiter der Ankauf von Steuer-CDs. „Wir werden weiterhin alles tun, um Steuerschlupflöcher im In- und Ausland zu schließen und den Druck auf Steuerbetrüger aufrecht zu erhalten", erklärte Finanzminister Norbert Walter-Borjans.

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Das Finanzministerium teilt mit:

Die Finanzverwaltung NRW hat in diesem Jahr bereits 1528 Selbstanzeigen von Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen. Das ist mehr als vier Mal so viel wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Zwischen Januar und Anfang Juli 2012 kamen 347 Selbstanzeigen zusammen.

Die Zahl der Selbstanzeigen insgesamt stieg auf 8.939 seit dem Frühjahr 2010. Besonders die beiden zurückliegenden Monate Mai und Juni zeigten einen deutlichen Anstieg. So gingen im Mai landesweit 365 Selbstanzeigen ein, im Juni sogar 452. Anders als in den ersten sechs Monaten 2012 gab es in diesem Halbjahr keine Hoffnung mehr auf eine Amnestie ohne Preisgabe der Identität, wie sie das unfaire Steuerabkommen mit der Schweiz geboten hätte. Damit droht anders als von manchem erwartet weiter der Ankauf von Steuer-CDs. „Wir werden weiterhin alles tun, um Steuerschlupflöcher im In- und Ausland zu schließen und den Druck auf Steuerbetrüger aufrecht zu erhalten", erklärte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Für manch einen ist und bleibt die Furcht vor der Entdeckung das wichtigste Argument für eine Selbstanzeige, wenn es zur Steuerehrlichkeit nicht gereicht hat.“

Bürgerinnen und Bürger, die Steuern hinterzogen haben, können sich unter bestimmten Bedingungen selbst anzeigen und damit eine Strafverfolgung vermeiden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie den gesamten Umfang der Steuerhinterziehung angeben und dass ihnen nicht bekannt ist oder sie keine Anhaltspunkte dafür haben, dass Ermittlungen gegen sie laufen oder bevorstehen, weil die Straftat bereits entdeckt ist.

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