Wohnungsbauoffensive in NRW: Strategie für 120.000 neue Wohnungen – Flächenbedarf von mehr als 2.500 Fußballfeldern

13. November 2015

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) und das Bündnis für Wohnen starten eine neue Wohnungsbauoffensive. Ziel ist es, in den nächsten Jahren den aktuellen, zusätzlichen Bedarf von 120.000 Neubauwohnungen zu decken.

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Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) und das Bündnis für Wohnen starten eine neue Wohnungsbauoffensive. Ziel ist es, in den nächsten Jahren den aktuellen, zusätzlichen Bedarf von 120.000 Neubauwohnungen zu decken. Allein für 50.000 neu zu bauende Wohnungen wird eine Bruttobaulandfläche von rund 800 Hektar benötigt. Das entspricht mehr als 1.000 Fußballfeldern. „Wir richten unsere Strategie konsequent auf den Wohnungsneubau aus, sowohl den geförderten, als auch den frei finanzierten“, sagte Bauminister Groschek. „Wir brauchen Wohnraum für alle.“
 
Bausteine der Wohnungsbauoffensive sind Maßnahmen wie Bauland- und Leerstandsmobilisierung, Bauerleichterungen, steuerliche Vergünstigungen sowie verbesserte Absprachen mit allen Beteiligten.
 
Das MBWSV geht davon aus, dass durch den Flüchtlingszuzug in NRW in den kommenden Jahren 200.000 Wohnungen benötigt werden. 80.000 davon sollen im Bestand gewonnen werden (siehe Anlage 1). Dafür will das Bauministerium gemeinsam mit dem Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VdW) Rheinland Westfalen eine Internetplattform zur Meldung von leer stehendem Wohnraum an den Start bringen. Daran werden sich in einer Pilotphase voraussichtlich die Wohnungsunternehmen Vonovia, LEG, VBW und Vivawest sowie aktuell vier Städte - Essen, Dortmund, Gelsenkirchen und Bochum - beteiligen. Die Plattform richtet sich an Unternehmen und Städte sowie später auch an Privatanbieter. In dem Portal sollen sofort vermietbare Wohnungen mit einem vertretbaren Mindeststandard für die Kommunen angeboten werden, um diese schnellstmöglich zu entlasten. Ziel ist es, Ende November 2015 startklar zu sein.
 
Minister Groschek und das Bündnis für Wohnen fordern Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen: „Um für Neubauaktivitäten auch eine Vielzahl kleiner Privatinvestoren zu gewinnen, ist eine Verbesserung der steuerlichen Abschreibungsbedingungen im Wohnungsbau dringend erforderlich“, sagte Groschek. „Die derzeitige 50-jährige lineare Abschreibung wirkt abschreckend.“ So belegen Studien, dass Neubauten gegenüber alternativen Investitionen steuerlich benachteiligt werden.
 
Außerdem spricht sich Minister Groschek dafür aus, die Störfallverordnung, die Abstände von Wohnbebauung zu Gewerbe- und Industrieanlagen regelt, zu überdenken. Einen entsprechenden Brief an Bundesbauministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat der Minister in dieser Woche verschickt. Darin bittet er darum, die bestehenden Spielräume der europarechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Selbstverständlich müsse dabei jedoch die Sicherheit der Menschen im Vordergrund stehen.
 
Minister Groschek unterstützt den Vorschlag des Bundesbauministeriums, einen neuen Baugebietstyp „urbanes Gebiet“ einzuführen. Das Bauplanungsrecht soll entsprechend geändert werden, damit die Kommunen bebaute Flächen besser nachverdichten und mehr Bauland für Wohnungen erschließen können, insbesondere in Gebieten mit Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben.
 
In den kommenden Wochen wird es zudem einen Kommunikationsmarathon geben, in den sowohl die Kommunen, die Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie die Öffentlichkeit eingebunden werden. Ein Beispiel ist der Grundstücksgipfel von Minister Groschek am 30. November 2015 mit den Präsidien der Kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeistern der wachsenden Großstädte, den Kirchen und großen Unternehmen als Großgrundbesitzern sowie den Verbänden der am Wohnungsmarkt agierenden potentiellen Investoren. Zu Jahresbeginn wird es sechs Regionalkonferenzen mit den Kommunen sowie den Regionalplanungsbehörden zur Flächen- und Standortentwicklung geben (siehe Anlage 2).
 
Das Land fördert die Mobilisierung von bebaubaren Grundstücken mit verschiedenen Maßnahmen:
 
So prüft das Landesprogramm „Flächenpool NRW“ nicht mehr benötigte Industrie- und Gewerbeflächen auf deren Eignung für Wohnbebauung. Bei entsprechenden Ergebnissen werden diese Flächen vordringlich erschlossen. Das MBWSV entwickelt gemeinsam mit der NRW.BANK und NRW.URBAN ein Unterstützungsangebot für Kommunen zur Entwicklung von innerstädtischen Flächen insbesondere für den sozialen Wohnungsbau.
 
Des Weiteren hilft das Bauministerium Unternehmen bei der Standortaufbereitung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung, wenn auf den Flächen anschließend geförderter Wohnraum entsteht. Das Förderdarlehen beträgt 75 Prozent der anfallenden Kosten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro je geschaffener Wohnung und einem Tilgungsnachlass von 50 Prozent.
 
Die Wohnungsbauoffensive NRW ergänzt das Maßnahmenpaket von Anfang Oktober, das deutlich verbesserte Bedingungen in der Neubauförderung sowohl im allgemeinen Bereich des sozialen Wohnungsbaus (WfB) als auch im Bereich des Neubaus für Flüchtlinge (RL Flü) durch Anhebung von Tilgungsnachlässen von bis zu 35 Prozent gewährt (siehe Anlage 3). „Die neuen Förderbedingungen im Bereich der sozialen Wohnungsförderung sind sinnvoll“, sagte Erik Uwe Amaya, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund NRW. „Die Tilgungsnachlässe sind sehr gut und werden sicher auch private Eigentümer motivieren, in den Wohnungsneubau zu investieren. Für die 225.000 Mitglieder von Haus & Grund NRW mit über 1,1 Millionen Mietwohnungen sind die Flüchtlinge von heute die Mieter von morgen. Die neuen Bewohner können zudem eine Chance für strukturschwache Regionen sein.“
 
„Das Land tut viel, um die Unterbringung von Flüchtlingen zu organisieren und um Neubau anzuschieben“, sagte Alexander Rychter, der als Verbandsdirektor für 480 Wohnungsgesellschaften und -genossen­schaften mit rund 1,2 Millionen Wohnungen in NRW spricht. Nun müssten Bund und Kommunen nachziehen. „Es darf auf keinen Fall zu einer weiteren Steigerung der Baukosten kommen. Auch muss Wohnungsbau in den Rathäusern Chefsache sein. Wir brauchen nicht nur mehr bebaubare Grundstücke, sondern auch schnellere Genehmigungsprozesse in den Bauämtern.“
 
Martin Dornieden, Vorsitzender des BFW Nordrhein-Westfalen, Verband der freien Immobilien- und Wohnungsunternehmen, ergänzte: „Wohnungsbau für alle Bevölkerungsgruppen ist dringend notwendig, scheitert in der Praxis aber an knappem Bauland, zu langen Verfahren und nicht zuletzt kostenintensiven Auflagen, die Wohnen für viele Menschen unbezahlbar machen. Als Hauptakteur im Wohnungsneubau unterstützen wir daher neben der Erhöhung von Fördergeldern auch die Absicht, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu überarbeiten.“

Hintergrundinformationen

Die Modellrechnung des MBWSV hat ergeben, dass in den Jahren 2015 und 2016 bei einem Zuzug von rund 400.000 Flüchtlingen, davon 250.000 mit Bleibeperspektive, sowie durch den anschließenden Familiennachzug die zusätzliche Wohnungsnachfrage bei rund 200.000 Haushalten liegt. Die Höhe des mobilisierbaren Wohnungsleerstandes liegt bei etwa 80.000 Wohnungen. Somit ergibt sich ein mittelfristiger Bedarf an zusätzlichem Wohnraum von rund 120.000 bis 130.000 Wohnungen (Anlage 1).
 
Im Bündnis für Wohnen, das seit 2013 in NRW existiert, arbeiten der Verband der Wohnungswirtschaft (VdW Rheinland Westfalen), Haus & Grund NRW und der BFW Landesverband NRW mit dem Bauministerium zusammen. 

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