Wohngeld wird zum neuen Jahr um durchschnittlich 39 Prozent erhöht

Deutlich mehr Menschen haben Anspruch auf die Leistung

11. Dezember 2015

Zum Jahreswechsel steigt das Wohngeld, das einkommensschwachen Haushalten zusteht, um durchschnittlich 39 Prozent an. Mit der Wohngeldnovelle, die am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, wird erstmals seit 2009 die Wohngeldleistung erhöht.

Verkehr

Zum Jahreswechsel steigt das Wohngeld, das einkommensschwachen Haushalten zusteht, um durchschnittlich 39 Prozent an. Mit der Wohngeldnovelle, die am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, wird erstmals seit 2009 die Wohngeldleistung erhöht. 

„Die Wohngeldreform bewirkt eine deutliche Leistungsverbesserung für die Bezieher“, sagte Bauminister Michael Groschek. „Insbesondere Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit geringem Einkommen wird es somit auch weiterhin ermöglicht, angemessen zu wohnen.“

Neben dem Anstieg der Kaltmieten wird auch der Anstieg der warmen Nebenkosten berücksichtigt. Zugleich werden höhere Einkommensgrenzen beachtet. „Das führt dazu, dass mehr Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Wohngeld haben“, erklärte Minister Groschek. „So werden in Nordrhein-Westfalen schätzungsweise 218.000 Haushalte von der Wohngeldreform profitieren.“ Momentan sind es rund 130.000 Haushalte in NRW. Ferner werden die Höchstbeträge, bis zu denen Miete und Belastung bezuschusst werden, regional gestaffelt angehoben. Hierdurch werden insbesondere die steigenden Mieten in den Ballungsräumen aufgefangen. Das Wohngeld wird zu jeweils 50 Prozent von Bund und Ländern getragen. 

Die Haushalte, die derzeit schon Wohngeld beziehen, profitieren von der Neuregelung bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes aufgrund einer automatischen Neuberechnung. Es muss daher für den laufenden Bewilligungszeitraum kein neuer Antrag gestellt werden. Die Wohngeldempfängerinnen und 
-empfänger werden im Januar angeschrieben und über die automatische Anpassung der Leistungen informiert. 

Kontakt

Pressekontakt

Verkehr

Telefon: 0211 3843- 1043
E-Mail: presse [at] vm.nrw.de

Bürgeranfragen

Verkehr

Telefon: 0211 3843-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de