Wirtschaftsminister der Länder entscheiden über Fördergebiete bis zum Jahr 2020

24. September 2013
Default Press-Release Image

Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben die neuen Regionalfördergebiete in Deutschland für den Zeitraum bis 2020 festgelegt. Diese Regionen können damit Mittel aus dem Fördertopf der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten. Die Auswahl erfolgte nach einem für die ost- und westdeutschen Länder einheitlichen Verfahren. Wirtschaftsminister Garrelt Duin: „Das nach einheitlichen Kriterien für ganz Deutschland durchgeführte Rankingverfahren hat gezeigt: Es gibt westdeutsche Regionen, deren Strukturschwächen mit denen in Ostdeutschland durchaus vergleichbar sind. Die Ausweitung der nordrhein-westfälischen Fördergebiete, vor allem aber auch unser gestiegener Anteil an den Bundesmitteln von jährlich 24 auf 36 Millionen Euro für die nächste Förderperiode, trägt dieser Situation endlich angemessen Rechnung.“

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Minister Duin: Fördermittel werden künftig nicht mehr nach Himmelsrichtung verteilt - NRW-Anteil steigt von 24 auf 36 Millionen Euro pro Jahr

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:

Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben die neuen Regionalfördergebiete in Deutschland für den Zeitraum bis 2020 festgelegt. Diese Regionen können damit Mittel aus dem Fördertopf der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten. Die Auswahl erfolgte nach einem für die ost- und westdeutschen Länder einheitlichen Verfahren.

Wirtschaftsminister Garrelt Duin: „Das nach einheitlichen Kriterien für ganz Deutschland durchgeführte Rankingverfahren hat gezeigt: Es gibt westdeutsche Regionen, deren Strukturschwächen mit denen in Ostdeutschland durchaus vergleichbar sind. Die Ausweitung der nordrhein-westfälischen Fördergebiete, vor allem aber auch unser gestiegener Anteil an den Bundesmitteln von jährlich 24 auf 36 Millionen Euro für die nächste Förderperiode, trägt dieser Situation endlich angemessen Rechnung.“

Gefördert werden können Investitionen von Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, und Projekte zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, z.B. im Tourismus, beim Breitbandausbau sowie bei der Herrichtung von Gewerbe- und Industrieflächen.

GRW-Fördergebiete sind weiterhin:

  • die Städte Bielefeld, Bottrop, Bochum, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne und Mönchengladbach;
  • die Kreise Heinsberg, Herford, Höxter, Lippe, Recklinghausen und Unna


Neu in die Fördergebiete aufgenommen werden:

  • die Städte Essen, Krefeld, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal und die Städteregion Aachen;
  • der Kreis Wesel und ein Teil des Kreises Viersen.


Minister Duin: „Die deutliche Ausweitung der Förderregionen ist ein Gewinn für unser Land. Sowohl die altindustriellen Regionen als auch ländliche Regionen, die zunehmend unter dem demografischen Wandel leiden, sind angemessen berücksichtigt. Zusammen mit den ab 2014 zu erwartenden EU-Ziel-2-Mitteln können wir die teils immer noch bestehenden, teils neu hinzu kommenden regionalpolitischen Ungleichgewichte abfedern und kräftige Innovationsimpulse geben.“

Einen besonderen Gewinn sieht Duin auch in der Tatsache, dass das Fördergefälle zwischen Ost- und Westdeutschland drastisch, nämlich auf fünf Prozentpunkte bis Ende 2017, reduziert und damit dem gesamtwirtschaftlich nachteiligen Standortwettbewerb um Unternehmensansiedlungen ein Ende gesetzt wird.


Pressekontakt:

E-Mail: Matthias.Kietzmann@mweimh.nrw.de
Telefon 0211/837–2462

Kontakt

Pressekontakt

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Telefon: 0211 61772-204
E-Mail: presse [at] mwide.nrw.de

Bürgeranfragen

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Telefon: 0211 61772-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de