„Wir wollen keine Waffen in den Händen von Neonazis“ / Innenminister Jäger: Nach NSU-Morden hat NRW alle bekannten Rechtsextremisten auf waffenrechtliche Erlaubnisse überprüft

9. Oktober 2012
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„Wir wollen keine Waffen in den Händen von Neonazis. Wer sich aktiv gegen unsere Verfassung stellt, darf keine Schusswaffe legal besitzen.“ Das erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen hatte nach dem Aufdecken der NSU-Morde alle bekannten Rechtsextremisten auf waffenrechtliche Erlaubnisse überprüft. Dabei wurde in 99 Fällen festgestellt, dass ein Bezug zum rechtsextremistischen Spektrum besteht.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

„Wir wollen keine Waffen in den Händen von Neonazis. Wer sich aktiv gegen unsere Verfassung stellt, darf keine Schusswaffe legal besitzen.“ Das erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen hatte nach dem Aufdecken der NSU-Morde alle bekannten Rechtsextremisten auf waffenrechtliche Erlaubnisse überprüft. Dabei wurde in 99 Fällen festgestellt, dass ein Bezug zum rechtsextremistischen Spektrum besteht. Die Waffenbehörden prüfen derzeit in jedem Einzelfall, ob die Waffenerlaubnisse nach geltendem Recht wieder entzogen werden können.

„Wir nehmen die rechtsextremistische Gefahr in Nordrhein-Westfalen weiterhin sehr ernst und halten den Ermittlungsdruck auf die Neonazis konsequent hoch. Der Kampf gegen den Rechtsextremismus ist eine Daueraufgabe“, betonte Ralf Jäger. Bei den vom Innenminister im vergangenen August verbotenen drei rechtsextremistischen Vereinigungen wurden 147 Waffen gefunden. Lediglich ein Mitglied in Dortmund hatte für drei Schusswaffen die erforderliche Genehmigung. Der Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis wird derzeit mit Hochdruck von der Waffenbehörde Dortmund verfolgt.

Seit Anfang 2009 bis zum ersten Halbjahr 2012 haben Rechtsextremisten bei vier politisch motivierten Straftaten Schusswaffen eingesetzt. Zudem wurden bei 140 weiteren Straftaten Gegenstände als Waffen eingesetzt.

Seit 2012 werden in Nordrhein-Westfalen auch die nicht politisch motivierten Straftaten von Rechtsextremen in der Polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesen. „Wir wollen genau wissen, welche Taten diese Leute verüben. Straftaten von Rechtsextremisten müssen auch als Straftaten von Rechtsextremisten benannt werden“, sagte Jäger. Im ersten Halbjahr 2012 erfasste die NRW-Polizei acht Straftaten von Rechtsextremen, die bereit zuvor polizeilich auffällig geworden waren, bei denen Schusswaffen eingesetzt wurden.
 

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