Wir halten in NRW Kurs: Es bleibt beim Dreiklang aus Sparen, Investitionen und Einnahmeverbesserungen

18. März 2013
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Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse einzuhalten. Die Landesregierung bekennt sich zu dem Ziel, bis zum Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dies ist das Gebot einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Haushaltspolitik gegenüber unseren Kindern und Enkeln. Neben Investitionen in die Zukunft des Landes - insbesondere in Bildung, Vorbeugung, Familien und Kommunen - und der Erhöhung von Einnahmen, gehören für die Landesregierung gezielte Sparanstrengungen zu einer Haushaltspolitik der Verantwortung. Dem haben wir uns gestellt und seit Regierungsübernahme die Ausgaben gesenkt, strukturelle Einsparungen etwa bei den Förderprogrammen erwirtschaftet und die Einnahmeverbesserungen realisiert, die auf Landesebene möglich waren. Insgesamt sind wir in NRW auf richtigem Kurs: Wir können mit unserem Weg der Konsolidierung eine fallende Linie der Neuverschuldung aufweisen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Staatskanzlei teilt mit:

Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse einzuhalten. Die Landesregierung bekennt sich zu dem Ziel, bis zum Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dies ist das Gebot einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Haushaltspolitik gegenüber unseren Kindern und Enkeln.

Neben Investitionen in die Zukunft des Landes - insbesondere in Bildung, Vorbeugung, Familien und Kommunen - und der Erhöhung von Einnahmen, gehören für die Landesregierung gezielte Sparanstrengungen zu einer Haushaltspolitik der Verantwortung. Dem haben wir uns gestellt und seit Regierungsübernahme die Ausgaben gesenkt, strukturelle Einsparungen etwa bei den Förderprogrammen erwirtschaftet und die Einnahmeverbesserungen realisiert, die auf Landesebene möglich waren. Insgesamt sind wir in NRW auf richtigem Kurs: Wir können mit unserem Weg der Konsolidierung eine fallende Linie der Neuverschuldung aufweisen.

Da der Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben des Landeshaushalts 43,5 Prozent („direkte“ Personalausgabenquote: 38,4 Prozent; zzgl. Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen) ausmacht, kann auch dieser Bereich bei einer umfassenden Überprüfung nicht ausgeklammert werden.

Unser Ziel ist nicht das Sparen um jeden Preis, sondern zum einen ein hohes Leistungsspektrum der Landesverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zum anderen mit Augenmaß zu konsolidieren, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes zu sichern und schrittweise neue Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen.

Bei den Entscheidungen hatte das Kabinett für 2013/2014 eine Abwägungsentscheidung zu treffen:

  • Ein deutlicher Personalabbau würde die Arbeitsbelastung der verbliebenen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst massiv verstärken. Stellenabbau wollen wir aber nicht. Für Bildung, Inklusion und Umsetzung des Schulkompromisses sind Stellen aus Demografiegewinnen notwendig. Bildung ist die wichtigste Zukunftsinvestition. Deshalb kürzen wir hier nicht. Bei Polizei, im Strafvollzug, bei den Hochschulen und in vielen Landesbehörden wird schon jetzt viel Mehrarbeit geleistet. Weil weniger Polizeibeamte weniger Innere Sicherheit bedeuten und wir für einen leistungsfähigen Öffentlichen Dienst eintreten, wollen wir auch im Ergebnis keine Stellen nach dem Rasenmäher-Prinzip kürzen. Das schließt Aufgabenkritik und Effizienzverbesserungen bei einzelnen Behörden nicht aus.
  • Ein genereller Beförderungsstopp über mehrere Jahre würde für die vielen hochmotivierten Beschäftigten leistungshemmend wirken.
  • Kürzungen beim Weihnachtsgeld oder den Pensionen würde die Haushaltseinkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt schmälern und damit Lebensplanungen erschweren.
  • Eine Ausweitung der Arbeitszeit würde zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung der Beschäftigten führen.
  • Eine verzögerte und/oder pauschale prozentuale Kürzung des Tarifabschlusses der Angestellten im Öffentlichen Dienst für die Jahre 2013 und 2014 hält die SPD-Grüne-Landesregierung für zu pauschal. Denn die unteren Besoldungsgruppen im Öffentlichen Dienst können steigende Lebenshaltungskosten nicht so gut ausgleichen wie die Bezieher höherer Besoldungen.


Nordrhein-Westfalen hat sich daher in dieser Abwägung für eine sozial gestaffelte Umsetzung des Tarifabschlusses entschieden – im Bewusstsein, dass die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung auf Grund der Schuldenbremse unabweisbar ist.

Im Ergebnis erhalten die Beamtinnen und Beamten und die Pensionäre im einfachen Dienst, im mittleren Dienst und im gehobenen Dienst bis einschließlich der Besoldungsgruppe A10 zeit- und wirkungsgleich den Tarifabschluss der Angestellten im Öffentlichen Dienst, also eine Tarifsteigerung von 2,65 Prozent für 2013 und 2,95 Prozent für 2014. Damit können die Bezieher niedriger Einkommen im Öffentlichen Dienst weiterhin Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung halten.

Für die Besoldungsstufen A11 und A12 des gehobenen Dienstes wird es eine Anhebung der Bezüge jeweils um 1 Prozent zum 1.1.2013 und 2014 geben. Damit wird für diese Einkommensgruppen ein Teilausgleich gestiegener Lebenshaltungskosten möglich, aber wir müssen auch ihnen einen Beitrag zur strukturellen Entlastung des Landeshaushaltes abverlangen. Die Besoldungsgruppen ab A13 nehmen für 2013 und 2014 nicht an der Tarifanpassung teil. Diese Staffelung gilt auch für die Pensionäre. Auch in den Besoldungsgruppen, die keine oder nur eine geringe Anpassung erhalten, bleibt eine amtsangemessene Lebensführung im Vergleich der Nettoeinkommen zu entsprechenden Tarifbeschäftigten, aber auch im Vergleich zu anderen Ländern gewährleistet. Die vorgeschlagene Abstufung folgt dem Leitgedanken, dass stärkere Schultern mehr tragen können als schwache.

Auch für Minister und Staatssekretäre wird es keine Anhebung der Bezüge geben.

Die Landesregierung hat sich für 2013/2014 in diesem nicht leichten und schmerzlichen Abwägungsprozess

  • gegen Stellenabbau und für Beschäftigungssicherung
  • gegen Kürzungen von Pensionen oder Weihnachtsgeld
  • gegen einen Beförderungsstopp
  • gegen längere Arbeitszeiten
  • gegen eine Heraufsetzung des Pensionsalters
  • gegen eine undifferenzierte Personalkürzung nach der Rasenmäher-Methode entschieden.


Fazit: Wir sparen auch bei Personalmaßnahmen das Land nicht kaputt, sondern handeln verantwortungsvoll im Interesse des ganzen Landes.

Wir wissen, dass die Beamtinnen und Beamten eine wertvolle Aufgabe erfüllen, eine leistungsfähige öffentliche Landesverwaltung sicher zu stellen. Unser Ziel ist ausdrücklich, das konstant hohe Niveau des Öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen halten zu wollen. Deshalb bekennt sich die SPD/Grüne-Landesregierung auch in schwierigen finanziellen Zeiten und großem öffentlichem Druck zur Beschäftigungssicherung im Öffentlichen Dienst – im Gegensatz zu anderen Parteien im Landtag, die einen erheblichen Personalabbau bei den Beamtinnen und Beamten fordern.

Der Landesregierung ist bewusst, dass den Landes-Beamtinnen und -Beamten in Nordrhein-Westfalen insgesamt ein großer Konsolidierungsbeitrag abverlangt wird. Doch er ist aus Sicht des Kabinetts für jeden einzelnen Beschäftigten schmerzlich, aber verkraftbar. Dies ist notwendig, um auch für die Zukunft den Beschäftigungstand der Landesverwaltung und das Leistungsniveau der öffentlichen Verwaltung halten zu können. Aber vor allem ist der Weg erforderlich, um eine Politik für gute Bildung, Familien, Vorbeugung, leistungsfähige Kommunen und eine sozial gerechte Politik in Nordrhein-Westfalen zu sichern.

Aber wir müssen die Zuwächse bei den Personalausgaben begrenzen. Dies geschieht so ausgewogen, dass das Besoldungsgefüge im Öffentlichen Dienst nicht grundlegend verändert oder gestört wird oder die Abstände zwischen den Besoldungsstufen nivelliert würden. Allerdings rücken die Besoldungsgruppen enger zusammen, statt sich wie sonst bei linearen prozentualen Erhöhungen in allen Besoldungsgruppen weiter zu spreizen. Deshalb sind wir überzeugt, mit dieser sozial abgestuften Übertragung des Tarifergebnisses  einen für viele sicherlich harten, aber vertretbaren Beitrag zur grundgesetzlich vorgeschriebenen Einhaltung der Schuldenbremse zu leisten.

Nordrhein-Westfalen geht keinen Sonderweg. In allen Bundesländern wurden und werden seit Jahren unterschiedliche Personalmaßnahmen vollzogen:

  • Baden-Württemberg hat den Abbau von über 11.000 Stellen angekündigt
  • Bayern hat beschlossen, bis 2019 insgesamt 9.000 Stellen abzubauen
  • Hessen kürzt 1.200 Stellen nur in der allgemeinen Verwaltung
  • Im Saarland soll in der Landesverwaltung jede 3. Stelle entfallen, in Sachen-Anhalt jede 5. Stelle
  • Rheinland-Pfalz hat entschieden, die Besoldungs- und Versorgungserhöhungen für fünf Jahre auf jeweils ein Prozent zu begrenzen
  • Hamburg hat das Weihnachtsgeld auf 1.000 Euro bzw. 500 Euro für Versorgungsempfänger (nur noch bis A12 bzw. C1) gekürzt.

Die Liste ließe sich für die anderen Länder weiterführen.

Die SPD-Grüne-Landesregierung hält einen massiven Personalabbau auch deshalb für nicht vertretbar, da Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit den anderen Ländern bereits eine schlanke Landesverwaltung hat. Mit nur 16,08 Stellen pro 1.000 Einwohner sind bei uns im Verhältnis weniger Menschen in der Landesverwaltung beschäftigt als im Durchschnitt der anderen westlichen Flächenländer.

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamte. Details zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte in NRW

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