Wir dürfen Migrantenkinder nicht überfordern / Minister Jäger und Minister Schneider fordern doppelte Staats­bürgerschaft für sogenannte „Optionskinder“

16. November 2012
Default Press-Release Image

Die beiden nordrhein-westfälischen Minister für Integration und Inneres warnen: „Etlichen jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund droht möglicherweise bald der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft, denn der deutsche Pass ist ihnen per Geburt nur auf Zeit verliehen worden“, sagten Guntram Schneider und Ralf Jäger in Düsseldorf. Gleichzeitig forderten sie die Hinnahme der doppelten Staatsbürger­schaft für diese sogenannten „Optionskinder”.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Inneres
Arbeit, Gesundheit und Soziales

Das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilen mit:

Die beiden nordrhein-westfälischen Minister für Integration und Inneres warnen: „Etlichen jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund droht möglicherweise bald der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft, denn der deutsche Pass ist ihnen per Geburt nur auf Zeit verliehen worden“, sagten Guntram Schneider und Ralf Jäger in Düsseldorf. Gleichzeitig forderten sie die Hinnahme der doppelten Staatsbürger­schaft für diese sogenannten „Optionskinder”.

2013 werden die ersten „Optionskinder“ 23 Jahre alt. Spätestens bis zu diesem Geburtstag müssen sie sich entscheiden, ob sie ihren deutschen oder ihren ausländischen Pass behalten wollen. Keine Erklärung führt automatisch zum Verlust des deutschen Passes.

Diese Entscheidung zwischen den beiden Pässen fiele vielen jungen Menschen aber schwer, so die beiden NRW-Minister. Denn sie seien mit beiden Pässen groß geworden. Sich nun für einen entscheiden zu müssen, sei für viele eine Überforderung. „Dass wir junge Menschen, die als Deutsche geboren wurden, wegen dieser Optionsregelung möglicherweise als Bürgerinnen und Bürger unseres Landes verlieren, ist integrationspolitisch völlig kontraproduktiv“, so Integrationsminister Schneider.

„Wir brauchen keine deutsche Staatsangehörigkeit auf Zeit, sondern eine gesetzliche Grundlage ohne Wenn und Aber, die diesen Menschen den Konflikt erspart”, so Innenminister Jäger. Deshalb fordern beide Minister die Bundesregierung auf, die Optionspflicht so schnell wie möglich abzuschaffen. „Wir brauchen für diese jungen Mitbürger die Hinnahme der Doppelten Staatsbürgerschaft. Hierzu stehen wir in NRW!“ Jetzt müsse die Bundesregierung Farbe bekennen und die bürokratische Staatsangehörigkeit auf Zeit – denn nichts anderes schafft die Optionspflicht – ad acta legen“, so Schneider und Jäger unisono. Bis dahin sei es wichtig, dass sich die jungen Erwachsenen mit dem sogenannten Optionsverfahren beschäftigen und sich bei ihrer Einbürgerungsbehörde über den genauen Ablauf informieren.

Wegen der Optionspflicht sind ab dem kommenden Jahr jährlich schätzungsweise 1.100 junge Menschen von einer Entscheidung für den einen oder anderen Pass betroffen. Zustande gekommen ist das Gesetz, weil sich CDU und CSU gegen die damals geplante rot-grüne Staatsbürgerschaftsreform gewehrt hatten, die eine generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit vorsah. Nur das Optionsrecht der FDP, das eine Mehrstaatigkeit auf Zeit vorsah, fand eine Unterstützung seitens der Unionsländer. Damit konnten in Deutschland erstmals in seiner Geschichte Kinder von ausländischen Eltern als Deutsche geboren werden. „Aber eben nur zeitlich begrenzt. Und das ist ein verfehlter Integrationsansatz. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, das Staatsbürgerschaftsrecht endlich durch Abschaffung der Optionspflicht zu reformieren. Optionskinder gehören zu uns. Sie sollen künftig keine Deutschen auf Zeit bleiben“, so Schneider und Jäger.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Kontakt

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Inneres

Telefon: 0211 871-1111
E-Mail: Pressestelle [at] im.nrw.de

Bürgeranfragen

Inneres

Telefon: 0211 871-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de