Windpotenzialstudie bekräftigt Ziele der Energieversorgungsstrategie

Minister Pinkwart: Wir sind auf dem richtigen Weg und werden unsere ambitionierten Ausbauziele bis 2030 erreichen

23. Februar 2021
Bild Klima Windrad

Die Landesregierung strebt mit der Energieversorgungsstrategie ein starkes Wachstum bei erneuerbaren Energien an: So soll bis 2030 die vorhandene installierte Leistung bei Wind auf 10,5 Gigawatt verdoppelt werden.

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Die Landesregierung strebt mit der Energieversorgungsstrategie ein starkes Wachstum bei erneuerbaren Energien an: So soll bis 2030 die vorhandene installierte Leistung bei Wind auf 10,5 Gigawatt verdoppelt werden. Dieses Ziel ist auch mit den geplanten Mindestabständen von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten erreichbar. Das ist das Zwischenergebnis der Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW – Windenergie, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt.
 
Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Das Land legt bei der Windenergie Wert auf nachhaltige Akzeptanz und einen verantwortlichen Ausbau. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Länderöffnungsklausel, die es uns ermöglicht, Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung gesetzlich festzulegen. Von dieser Möglichkeit machen wir Gebrauch: Das bietet die Chance, einen guten Kompromiss zwischen dem notwendigen Ausbau der Windenergie und der Akzeptanz in der Bevölkerung rechtssicher im Gesetz zu verankern. Die Zwischenergebnisse der Windpotenzialstudie geben uns hierbei Rückenwind und zeigen: Wir sind auf dem richtigen Weg und werden unsere ambitionierten Ziele bis 2030 erreichen.“
 
Dr. Thomas Delschen, Präsident des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz: „Das LANUV aktualisiert derzeit die Potenzialstudie Windenergie aus dem Jahr 2012 auf der Basis der aktuellen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Die nun vorliegenden Zwischenergebnisse zeigen für zwei Szenarien das Potenzial zur Windenergienutzung im Land. Daraus ergibt sich ein Rahmen, in den das Gesamtpotenzial einzuordnen ist. Mit den Ergebnissen der Studie wollen wir die Kommunen unterstützen und einen wichtigen Grundstein für den weiteren Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen legen.“ 
 
Die Potenzialstudie wertet verschiedene Szenarien für den Windkraftausbau aus. Diese orientieren sich unter anderem an der geplanten Regelung der Landesregierung, einen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung im Baurecht zu verankern. Die Zwischenergebnisse des „Leitszenarios Energieversorgungsstrategie“ zeigen, dass bis 2030 eine installierte Leistung von bis zu 14,6 GW möglich ist. Während das tatsächlich nutzbare Potenzial geringer ausfallen dürfte, da bei den Zwischenergebnissen Faktoren wie Artenschutz oder Vorgaben der kommunalen Flächennutzungspläne nicht berücksichtigt sind, kommt es durch die künftig höheren Mindestabstände nicht zu größeren Potenzialminderungen aufgrund des Schallschutzes.
 
Das LANUV stellt die Studie nach Abschluss des Gesetzgebungs-verfahrens fertig. Die Zwischenergebnisse sind unter https://www.lanuv.nrw.de/handout-potenzialstudie-windenergie abrufbar.
 

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