Wer nimmt eigentlich Ihre Rechte wahr, wenn Sie nach Unfall oder Krankheit hilflos sind? Richter informieren und geben Ratschläge für Angehörige und Betroffene per Telefon am 4. Juli 2013 von 15.00 bis 16.30 Uhr

2. Juli 2013
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Eine junge Frau wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt – wer entscheidet über ihre weitere Behandlung? Der Ehepartner, die Verwandten, die Ärzte oder ein umgehend vom Gericht bestellter Betreuer? Ein Geschäftsmann erleidet einen Schlaganfall – wer führt sein Gewerbe weiter? Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Diese und andere Bürgerfragen beantworten Experten am 4. Juli 2013. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915.

Justiz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium teilt mit:

Eine junge Frau wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt – wer entscheidet über ihre weitere Behandlung? Der Ehepartner, die Verwandten, die Ärzte oder ein umgehend vom Gericht bestellter Betreuer? Ein Geschäftsmann erleidet einen Schlaganfall – wer führt sein Gewerbe weiter? Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Diese und andere Bürgerfragen beantworten Experten am 4. Juli 2013. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915.

Bei der Abfassung einer so genannten „Vorsorgevollmacht“ sind allerdings wichtige Aspekte und Besonderheiten zu beachten. Denn mit einer solchen Vollmacht erhält eine Vertrauensperson die Berechtigung, in bestimmten Aufgabenbereichen rechtliche Erklärungen abzugeben. So kann der wirkliche Wille des Vollmachtgebers umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden:
0211/837-1937.

Pressekontakt:

Detlef Feige (Justizministerium)
Telefon 0211 / 8792-255

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