Wenn Unfall oder Krankheit hilflos machen: Experten informieren über die Möglichkeiten der rechtlichen Betreuung

Ratschläge für Angehörige und Betroffene gibt es am 7. Januar 2016

4. Januar 2016

Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird?

Justiz

Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wie kann eine Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Und wer entscheidet im Akutfall?
 
Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist und wie man ganz einfach diese Vollmacht erstellt, erfahren Sie am Telefon: Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, 7. Januar 2016, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen, per Telefon unter 0211/837-1915.
 
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden unter 0211/837-1937.

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