Wenn Hecken und Bäume des Nachbarn stören – Schiedsexperten geben wieder Tipps bei Konflikten „am Gartenzaun“

30. Juli 2012
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Ratschläge und Tipps zur außergerichtlichen Streitschlichtung gibt es regelmäßig beim RechtSpecial „Schlichten statt Richten!“ von NRWdirekt und dem Justizministerium.

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Das Justizministerium teilt mit:

Was kann ich tun, wenn Bäume des Nachbarn auf mein Grundstück ragen? Wem gehört das Obst an überhängenden Ästen? Darf ich störende Sträucher einfach beschneiden? Und wie greift hier das Abschneide- und Selbsthilferecht? Dürfen Bäume oder Hecken denn überhaupt direkt an der Gartengrenze gepflanzt werden? Ratschläge und Tipps zur außergerichtlichen Streitschlichtung gibt es regelmäßig beim RechtSpecial „Schlichten statt Richten!“ von NRWdirekt und dem Justizministerium.

Im Sommer sorgt die Gartenbepflanzung häufig für Ärger zwischen Nachbarn – zum Beispiel wenn hoch gewachsene Tannen vom Neben­grundstück zuviel Schatten werfen, Wurzelwerk den Abwasserkanal verstopft oder Büsche und Hecken störend über den Gartenzaun ragen.

Am Donnerstag, den 2. August 2012, geht es beim RechtSpecial „Schlichten statt Richten!“ wieder um Konflikte „am Gartenzaun“. In der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr beantworten die Experten alle Bürgerfragen – telefonisch unter 0180 3 100 212. Die Nummer gegen Ärger mit dem Nachbarn (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).

Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf natürlich nicht gegeben werden. Als Experten stehen Falk Jansen, Sprecher der Düsseldorfer Schiedsleute, und seine Kollegen zur Verfügung.

Pressekontakt: Detlef Feige (Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen), Tel.: 0211 / 8792-255

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