Wenn Hähne krähen, Enten schnattern und Nachbars Bienen stechen - Schiedsexperten geben Tipps zu Nachbarschaftskonflikten

2. April 2013
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Darf der Nachbar 20 Papageien in einer Voliere halten? Wie häufig und laut darf eigentlich sein Hund bellen? Was tun, wenn Nachbars Katze durch meinen Garten streunt? Oder die Bienen von nebenan stechen und Allergien auslösen? Häufig sorgen Haustiere von Nachbarn für Konfliktstoff, denn sie verursachen manchmal Lärm, Gerüche oder stellen beispielsweise für kleine Kinder eine Gefahrenquelle dar. Schiedsexperten zeigen jeden ersten Donnerstag im Monat, dass sich hier eine außergerichtliche Streitschlichtung lohnen kann.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium teilt mit:

Darf der Nachbar 20 Papageien in einer Voliere halten? Wie häufig und laut darf eigentlich sein Hund bellen? Was tun, wenn Nachbars Katze durch meinen Garten streunt? Oder die Bienen von nebenan stechen und Allergien auslösen? Häufig sorgen Haustiere von Nachbarn für Konfliktstoff, denn sie verursachen manchmal Lärm, Gerüche oder stellen beispielsweise für kleine Kinder eine Gefahrenquelle dar. Auch für Haustiere gelten Vorschriften, um das nachbarschaftliche Zusammenleben zu erleichtern. Beispielsweise gibt es Vorschriften, wann Tiere bellen, krähen, quaken oder krächzen dürfen.

Schiedsexperten zeigen jeden ersten Donnerstag im Monat, dass sich hier eine außergerichtliche Streitschlichtung lohnen kann. Denn viele Auseinandersetzungen - z.B. bei Streit mit den Nachbarn und anderen Alltagskonflikten - können ohne Gericht viel kostengünstiger und schneller geklärt werden.

Donnerstag, 4. April 2013, heißt es in der Zeit von 12 bis 14 Uhr: „Schlichten statt Richten!“ unter 0211/837-1915.
Eine individuelle Rechtsberatung darf natürlich nicht gegeben werden. Als Experten stehen Falk Jansen, Sprecher der Düsseldorfer Schiedsleute, und seine Kollegen zu Verfügung.

Hinweis zum Anrufverhalten:
Seit dem 10. Dezember 2012 hat das ServiceCenter der Landesregierung „Nordrhein-Westfalen direkt“ eine neue Telefonnummer und ist dann unter der 0211/837-1001 über Festnetz zu erreichen.

Die bisherige gebührenpflichtige Rufnummer 01803/100110 wird nicht komplett abgeschaltet, sondern hat eine kostenfreie Bandansage mit dem Hinweis auf die neue Erreichbarkeit von „Nordrhein-Westfalen direkt“.

Pressekontakt:Detlef Feige (Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen), Tel.: 0211/8792-255.

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