Weitere Lebensmittel positiv auf Pferdefleisch getestet – bisher kein Nachweis von Medikamenten

26. Februar 2013
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In den staatlichen Untersuchungsämtern in Nordrhein-Westfalen sind weitere Lebensmittel-Proben positiv auf nicht deklariertes Pferdefleisch getestet worden. Insgesamt wurden in den letzten Wochen 477 Proben in NRW genommen (Stand 26.02.2013, 10.00 Uhr). Bisher sind 300 Proben ausgewertet, 270 davon waren negativ. 30 Mal wurde durch die DNA-Analyse Pferdefleisch nachgewiesen. In einer Probe wurde auch nicht deklariertes Schweinefleisch gefunden.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

In den staatlichen Untersuchungsämtern in Nordrhein-Westfalen sind weitere Lebensmittel-Proben positiv auf nicht deklariertes Pferdefleisch getestet worden. Insgesamt wurden in den letzten Wochen 477 Proben in NRW genommen (Stand 26.02.2013, 10.00 Uhr). Bisher sind 300 Proben ausgewertet, 270 davon waren negativ. 30 Mal wurde durch die DNA-Analyse Pferdefleisch nachgewiesen. In einer Probe wurde auch nicht deklariertes Schweinefleisch gefunden. Die Untersuchungen gehen auch in dieser Woche weiter.

Die Lebensmittelproben, bei denen nicht deklariertes Pferdefleisch festgestellt worden ist, werden zusätzlich auf Phenylbutazon – einem in der Tiermedizin eingesetzten Schmerzmittel – untersucht. Dazu liegen jetzt 10 Untersuchungsergebnisse vor. In keiner Probe wurde Phenylbutazon nachgewiesen. Allerdings kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass dieser Stoff nicht vorhanden war; aufgrund der Veränderung des Fleisches durch die Weiterverarbeitung ist es nicht ausgeschlossen, dass er nicht mehr nachzuweisen war. Im Rahmen des EU-Monitorings werden Untersuchungen von frischem Pferdefleisch auf Phenylbutazon durchgeführt. Dazu liegen jedoch noch keine Ergebnisse vor.

Derzeit haben die Behörden aufgrund einer Gesetzeslücke nicht die Möglichkeit, die Namen der betroffenen Firmen, deren belastete Produkte zu nennen oder die Probenergebnisse zu veröffentlichen.

Da von den Produkten nach bisherigem Stand keine akuten Gesundheitsgefahren ausgehen, ist eine Nennung rechtlich nur dann zulässig, wenn die betroffenen Unternehmen selbst öffentlich informieren oder einer Veröffentlichung zustimmen. Diese Gesetzeslücke wird von NRW scharf kritisiert. Einen Großteil der Unternehmen, bei denen positive Befunde festgestellt wurden, haben bereits Produktrückrufe veröffentlicht.

Durch das EU-Schnellwarnsystem hat das NRW-Verbraucherschutzministerium am 12. Februar erstmals eine Lieferliste im Zuge des Skandals um falsch deklariertes Rindfleisch erhalten. Der Verdacht hat sich inzwischen erhärtet, dass fälschlicherweise Pferdefleisch als Rindfleisch deklariert wurde. Dies stellt einen massiven Verstoß gegen die Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung dar.

Weitere Informationen über Produktrückrufe, Verkaufsstopps und andere Maßnahmen des Lebensmittelhandels finden Sie unter folgenden Links:

www.rueckrufe.nrw.de
www.pferdefleisch-rueckrufe.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-748 (Stephan Malessa).

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