Weitere Hilfsmöglichkeiten für Landwirtschaftsbetriebe

NRW legt Bürgschaftssonderprogramm „Hochwasser/Starkregen“ auf

29. Juli 2016

Als Ergänzung zu dem NRW-Soforthilfeprogramm zur Regulierung von Schäden durch die jüngsten Starkregenereignisse bietet die Bürgschaftsbank NRW auf Initiative des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ab sofort ein Bürgschaftssonderprogramm „Hochwasser/Starkregen“ für landwirtschaftliche Betriebe an.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Als Ergänzung zu dem NRW-Soforthilfeprogramm zur Regulierung von Schäden durch die jüngsten Starkregenereignisse bietet die Bürgschaftsbank NRW auf Initiative des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ab sofort ein Bürgschaftssonderprogramm „Hochwasser/Starkregen“ für landwirtschaftliche Betriebe an. Minister Johannes Remmel hatte nach den vergangenen Starkregenfällen zugesagt, weitere Hilfsmöglichkeiten für betroffene Landwirtschaftsbetriebe zu prüfen und dabei bereits auf die Möglichkeiten zur Gewährung von Landesbürgschaften verwiesen.

Die Bürgschaftsbank NRW unterstützt im Rahmen eines Sonderprogramms Agrar- und Gartenbaubetriebe in NRW, die durch Hochwasser oder Starkregen Schäden erlitten haben und diese nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Verbürgt werden Hausbankmittel oder geeignete Förderkredite zur Überbrückung und Beseitigung der durch die Naturereignisse entstandenen Schäden und Liquiditätsengpässe, insbesondere für Ernteausfälle und Futterzukauf etc.

Die Übernahme der Bürgschaft erfolgt im Rahmen der von der Europäischen Union festgelegten Regeln für staatliche Beihilfen im Agrarbereich. Nach diesen sogenannten „Deminimis“-Vorgaben darf die einem Betrieb innerhalb von drei Steuerjahren gewährte Beihilfe den Höchstbetrag von 15.000 Euro nicht überschreiten. Aus diesen Beihilfevorschriften der EU resultiert eine maximale Kredithöhe von 225.000 Euro und eine Bürgschaftsübernahme von 180.000 Euro je Betrieb, wenn keine weiteren Deminimis Beihilfen innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen wurden.

Die Kreditlaufzeit beträgt maximal fünf Jahre. Die Kosten für die Bürgschaft setzen sich aus einem einmaligen Entgelt von 1,5 Prozent des Kreditbetrages bei Bewilligung sowie einer laufendes Bürgschaftsprovision von 1,0 Prozent p. a. des valutierenden Kreditbetrages zusammen.

Das Programm läuft ab dem 01.08.2016, zunächst bis zum 31.12.2016.

Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Krediten an Agrarunternehmen zur Sanierung der Finanzverhältnisse sowie an „Unternehmen in Schwierigkeiten“.

Weitere Informationen zu diesem Programm sowie eine Übersicht über das komplette Angebot für Agrarbetriebe finden Sie unter:

https://www.bb-nrw.de/cms/internet/de/Unsere_Leistungen/Unser_Produkte_auf_einen_Blick/Agrar-Buergschaft/

Für weitere Informationen und Fragen zu diesem Förderangebot stehen die Agrar-Experten der Bürgschaftsbank NRW gerne zur Verfügung:

  • Lutz Hambüchen, Tel. 02131 5107-131
  • Matthias Michels, Tel. 02131 5107-169

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