Weihnachtsgeld: Wer bekommt was in Nordrhein-Westfalen?

29. Oktober 2019
Bild Weihnachtsmann und Geld / Weihnachtsgeld

Ende des Jahres können sich viele Beschäftigte wieder über Weihnachtsgeld freuen. In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt vor, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Ende des Jahres können sich viele Beschäftigte wieder über Weihnachtsgeld freuen. In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt vor, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird.
 
Die Chance auf Weihnachtsgeld ist je nach Branche unterschiedlich hoch: „Wichtig ist vor allem die Frage, ob die Beschäftigten in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten oder nicht“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Während Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag in den meisten Fällen Weihnachtsgeld bekommen, sei die Zahlung von Weihnachtsgeld in tariflosen Betrieben oft freiwillig. Sie könne jederzeit vom Chef widerrufen werden oder entfallen.
 
Das Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. In den Branchen, in denen Lohnerhöhungen vereinbart wurden, sind auch die tariflichen Weihnachtsgelder entsprechend gestiegen.
 
Ein vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten in den Brauereien, im Bankgewerbe, in der Chemieindustrie, in der Natursteinindustrie und Süßwarenindustrie sowie in der Textilindustrie, bei denen die Jahressonderzahlung zwischen 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens liegt. Es folgen unter anderem die Bereiche Bekleidungsindustrie (82,5 Prozent), Versicherungsgewerbe (80 Prozent) sowie der Einzelhandel (überwiegend 62,5 Prozent).
 
Eine aktuelle Übersicht der Regelungen zum Weihnachtsgeld aus 81 ausgewählten Branchentarifverträgen stellt das Arbeitsministerium unter www.tarifregister.nrw.de bereit.
 

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