Weihnachtsbeleuchtung oder schon blinkende Flutlichtanlage? Experten geben Tipps bei Konflikten mit dem Nachbarn in der Vorweihnachtszeit / Monatliches RechtSpecial am Donnerstag, 6. Dezember 2012 von 12.00 bis 14.00 Uhr

4. Dezember 2012
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Gerade in der dunklen Jahreszeit, in der die Menschen viel Zeit in den eigenen vier Wänden verbringen, gibt es immer wieder Streit, wenn zum Beispiel HiFi-Boxen das ganze Haus beschallen oder der selbst verlegte Parkettboden Mitbewohnern die Ruhe raubt. Und nicht nur in der Adventszeit sorgen blinkende Lichtinstallationen schon mal für Auseinandersetzungen.

Justiz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium teilt mit:

Gerade in der dunklen Jahreszeit, in der die Menschen viel Zeit in den eigenen vier Wänden verbringen, gibt es immer wieder Streit, wenn zum Beispiel HiFi-Boxen das ganze Haus beschallen oder der selbst verlegte Parkettboden Mitbewohnern die Ruhe raubt. Und nicht nur in der Adventszeit sorgen blinkende Lichtinstallationen schon mal für Auseinandersetzungen. Auch wenn jeden Abend „Flutlichtscheinwerfer“ vor dem Schlafzimmer aufleuchten oder die Videoüberwachungsanlage nicht nur die eigene Terrasse im Blickfeld hat, ist Ärger vorprogrammiert. Die Schiedsexperten zeigen daher jeden ersten Donnerstag im Monat, dass sich die außergerichtliche Streitschlichtung lohnen kann. Denn viele Auseinandersetzungen, wie Streitigkeiten zwischen Nachbarn und andere Alltagskonflikte, können ohne Gericht kostengünstiger und schneller geklärt werden.

Auch am Nikolaustag können Betroffene ihre Fragen stellen. Die Bürgersprechstunde findet diesmal am 6. Dezember 2012 von 12.00 bis 14.00 Uhr statt (Tel.: 0180 3 100 212 - 9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).

Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf natürlich nicht gegeben werden. Als Experten stehen Falk Jansen, Sprecher der Düsseldorfer Schiedsleute, und seine Kollegen zu Verfügung.

Hinweis zum Anrufverhalten:
Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) untersagt die Gebührenpflicht der Warteschleife bei gebührenpflichtigen Rufnummern (01803… und 01801…).

Seit dem 1. September 2012 sind die ersten beiden Minuten der Warteschleife kostenfrei, ab 1. Juni 2013 gilt dies für die komplette Warteschleife.

Sofern keine Leitung frei ist, ertönt in den ersten beiden Minuten ein Freizeichen. Sollte nach diesen zwei Minuten kein Agent frei geworden sein, ertönt ein Besetztzeichen und das Gespräch ist abgebrochen.

Pressekontakt:
Detlef Feige (Justizministerium)
Telefon: 0211 / 8792-255

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