Vorsorgevollmacht für jeden - egal wie alt / Experten informieren über rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung

31. Januar 2014
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Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 6. Februar 2014 Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen.

Justiz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Ratschläge per Telefon für Angehörige und Betroffene am Donnerstag, 6. Februar 2014 von 15.00 bis 16.30 Uhr

Das Justizministerium teilt mit:

Was passiert, wenn ich durch Unfall, Krankheit oder Behinderung hilflos werde? Wer übernimmt dann meine Rechtsgeschäfte? Sind automatisch die Familienangehörigen für die rechtliche Vertretung im Notfall zuständig? Welche Vorteile hat eine Vorsorgevollmacht? Per Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger festlegen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie nach einer Krankheit oder nach einem Unfall dazu nicht mehr in der Lage sind.

Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 6. Februar 2014 Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915.

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: 0211/837-1937.

Pressekontakt: Detlef Feige (Justizministerium) - Telefon 0211 / 8792-255

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