Vorgezogene Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage Gronau (UAG) ergibt keinen akuten Handlungsbedarf

12. April 2013
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Nach dem Reaktorunglück in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) um zwei Jahre vorgezogen. Der Betreiber Urenco Deutschland hat dazu bis Anfang 2012 etwa 100 Untersuchungsberichte eingereicht. Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung: Es gibt zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebs der Anlage aus Sicht der Atomaufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der Anlage angezeigt. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde prüft deshalb fachlich die von den Gutachtern ausgesprochenen Empfehlungen. Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitszustandes der Anlage werden, wenn sie nicht schon vom Betreiber der Anlage selbst berücksichtigt werden, atomaufsichtlich durchgesetzt.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:

Nach dem Reaktorunglück in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) um zwei Jahre vorgezogen. Der Betreiber Urenco Deutschland hat dazu bis Anfang 2012 etwa 100 Untersuchungsberichte eingereicht.

Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung: Es gibt zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebs der Anlage aus Sicht der Atomaufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der Anlage angezeigt. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde prüft deshalb fachlich die von den Gutachtern ausgesprochenen Empfehlungen.

Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitszustandes der Anlage werden, wenn sie nicht schon vom Betreiber der Anlage selbst berücksichtigt werden, atomaufsichtlich durchgesetzt.

Bei der Überprüfung wurden alle sicherheitstechnisch relevanten Themen untersucht, die den Standort, die Standorteinwirkungen, die Auslegung und den Betrieb der Anlage sowie die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Abmilderung von Unfallfolgen betreffen. Hierbei wurden die radiologischen und chemischen Auswirkungen, die Betriebssicherheit, die Entsorgung und die Stilllegbarkeit der Anlage sowie mögliche Einwirkungen von Außen wie Erdbeben, Flugzeugabsturz und Hochwasser berücksichtigt.

Von der atomrechlichen Aufsichtsbehörde waren als unabhängige Gutachter eingeschaltet: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit GRS (Köln), Öko-Institut (Darmstadt) und TÜV SÜD (München).

Die Kurzfassungen der Gutachten erhalten Sie von uns auf Anfrage.

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