Vierter Bericht der Expertengruppe Opferschutz im Kabinett vorgestellt - Arbeit der Landesregierung bestätigt

4. Februar 2015
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Justizminister Thomas Kutschaty hat dem Kabinett den vierten Bericht der von der Landesregierung eingesetzten Expertengruppe Opferschutz Nordrhein-Westfalen vorgestellt. In ihrem aktuellen Bericht hat die Expertengruppe zunächst ein Resümee des in den letzten Jahren Erreichten gezogen.

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Justizminister Thomas Kutschaty hat dem Kabinett den vierten Bericht der von der Landesregierung eingesetzten Expertengruppe Opferschutz Nordrhein-Westfalen vorgestellt.
 
In ihrem aktuellen Bericht hat die Expertengruppe zunächst ein Resümee des in den letzten Jahren Erreichten gezogen. Sie begrüßt, dass die Landesregierung bereits zentrale Empfehlungen umgesetzt hat, wie z.B. den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit den Landesverbänden des WEISSEN RINGS und die weitere Förderung der Täterarbeit als Mittel der Gewaltprävention und der Haftvermeidung.
 
Darüber hinaus befasste sich die Expertengruppe unter anderem mit den Themen „Häusliche Gewalt und Gewaltschutzgesetz“, „Seniorinnen und Senioren als Opfer von Straftaten“, „Umgang mit lesbischen, schwulen, bisexuellen und transgeschlechtlichen Tatopfern im Ermittlungs- und Strafverfahren“ und „Stärkung des Adhäsionsverfahrens in der Praxis“. Hierzu hat sie Empfehlungen an die Landesregierung herangetragen, beispielsweise 

  • die Einrichtung von Sonderdezernaten für Straftaten zum Nachteil von Seniorinnen und Senioren bei weiteren Staatsanwaltschaften;
  • den Aufbau eines möglichst flächendeckenden Angebots für psychosoziale/sozialpädagogische Prozessbegleitung. 
Die Landesregierung hat beschlossen, die Empfehlungen der Expertengruppe und konkrete Umsetzungsschritte durch die zuständigen Ressorts prüfen zu lassen.
 
Justizminister Thomas Kutschaty: „Der Bericht der Expertengruppe bestätigt die Landesregierung in ihrer an der Verbesserung des Opferschutzes ausgerichteten Arbeit. Dies soll für uns alle Ansporn sein, den Opferschutz kontinuierlich weiter zu verbessern. Es liegt in unserer Verantwortung, den Opfern von Straftaten ihre Würde zurückzugeben.“
 
Die Expertengruppe Opferschutz besteht aus Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Ressorts der Landesregierung, der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft, der Anwaltschaft, der Polizei, der Gerichtshilfe, der Wissenschaft, der Kirchen, gemeinnütziger Organisationen wie des WEISSEN RINGES und der Frauenhilfestruktur. Sie berät die Landesregierung seit vielen Jahren in wichtigen Fragen des Opferschutzes und der Opferhilfe.

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