Vernünftiger Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung

15. April 2015
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NRW-Innenminister Ralf Jäger hat den aktuellen Kompromiss zur Neuregelung der Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten „als ausgewogenen Vorschlag für einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen des Einzelnen und datenschutzrechtlichen Vorgaben“ begrüßt.

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NRW-Innenminister Ralf Jäger hat den aktuellen Kompromiss zur Neuregelung der Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten „als ausgewogenen Vorschlag für einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen des Einzelnen und datenschutzrechtlichen Vorgaben“ begrüßt. „Die Sicherheitsbehörden brauchen effektive Mittel, um gegen schwerste Kriminalität wie Mord, Totschlag oder Kinderpornografie vorgehen zu können“, betonte Jäger. „Gleichzeitig muss eine Neuregelung der Mindestspeicherfrist den Anforderungen unserer Verfassung und den strikten Vorgaben europäischer Rechtsprechung genügen. Mit einem klar definierten Katalog schwerster Straftaten, kurzen Speicherfristen und einem uneingeschränktem Richtervorbehalt erscheint der jetzt gefundene Kompromiss geeignet, alle Interessen in Ausgleich zu bringen.“
 
Am Mittag hatte Bundesjustizminister Maas Leitlinien für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vorgestellt.
 

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