Verkehrsminister beschließen neuen Verteilerschlüssel für die Regionalisierungsmittel: mehr Geld für den ÖPNV in NRW

2. Oktober 2014
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Verkehrsminister Michael Groschek hat sich mit seinen Länderkollegen bei der Verkehrsministerkonferenz in Kiel auf einen neuen Verteilerschlüssel für die Regionalisierungsmittel des Bundes verständigt. Künftig soll der Anteil von Nordrhein-Westfalen an den Mitteln für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 18,99 Prozent betragen. Bisher erhält NRW nur einen Anteil von 15,76 Prozent. „Das ist gut für alle Menschen in NRW, die heute schon den ÖPNV nutzen und für alle, die künftig noch zusteigen wollen. Wir hätten uns einen noch höheren Anteil gewünscht, aber NRW bleibt solidarisch mit anderen Ländern. Denn auch wir wollen nicht, dass woanders kurzfristig Züge abbestellt werden müssen“, sagte Groschek.

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Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Verkehrsminister Michael Groschek hat sich mit seinen Länderkollegen bei der Verkehrsministerkonferenz in Kiel auf einen neuen Verteilerschlüssel für die Regionalisierungsmittel des Bundes verständigt. Künftig soll der Anteil von Nordrhein-Westfalen an den Mitteln für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 18,99 Prozent betragen. Bisher erhält NRW nur einen Anteil von 15,76 Prozent.

„Das ist gut für alle Menschen in NRW, die heute schon den ÖPNV nutzen und für alle, die künftig noch zusteigen wollen. Wir hätten uns einen noch höheren Anteil gewünscht, aber NRW bleibt solidarisch mit anderen Ländern. Denn auch wir wollen nicht, dass woanders kurzfristig Züge abbestellt werden müssen“, sagte Groschek. „Deshalb werden wir den Schlüssel auch schrittweise bis zum Jahr 2030 umsetzen. Bereits 2019 wird der neue Schlüssel zur Hälfte umgesetzt sein. Das bedeutet, dass NRW schon früher mehr Mittel bekommen wird. Unter dem Strich haben wir ein deutliches Mehr an Verteilungsgerechtigkeit erreicht.“

NRW hatte im Vorfeld der VMK-Beratungen deutlich gemacht, dass der bisherige Anteil an den Regionalisierungsmitteln völlig unzureichend sei. Bei einem Anteil an den Einwohnern von über 21 Prozent könne ein Anteil an den Regionalisierungsmitteln von nur 15,76 Prozent künftig nicht mehr hingenommen werden. Groschek: „Die Beharrlichkeit von NRW bei den Verhandlungen wird sich im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen. Ich freue mich, dass die Verkehrsminister und -senatoren aller Länder anerkannt haben, dass wir in NRW gerechter behandelt werden müssen. Deshalb enthält der neue Schlüssel einen besonderen Korrekturfaktor für NRW, aber auch für die Länder Bremen und Hamburg, die in der gleichen Situation wie wir sind. Der neue Anteil von annähernd 19 Prozent stellt einen tragfähigen Kompromiss dar und unterstreicht die Solidarität aller Länder untereinander.“

Die Verkehrsminister und -senatoren haben in Kiel auch ihre Forderung untermauert, dass der Bund die Mittel um rund eine Milliarde Euro auf insgesamt rund 8,5 Milliarden Euro anheben muss, und dass die Mittel künftig um mindestens zwei Prozent jährlich (bisher 1,5 Prozent) erhöht werden müssen. Gerade die von den Eisenbahnen zu zahlenden Preise für die Trassennutzung und das Anfahren der Stationen sind in den vergangenen Jahren explodiert. Außerdem verlangen die Länder Planungssicherheit mindestens bis zum Jahr 2030. „Wir erwarten nun vom Bund eine umgehende Umsetzung, also die Anpassung des Regionalisierungsgesetzes rechtzeitig bis Anfang 2015“, so Groschek weiter.

Wenn der Bund den Beschluss 1:1 umsetzt bedeutet das im Vergleich zu den 1,15 Milliarden Euro, die NRW 2014 erhält: NRW soll bereits im nächsten Jahr 200 Millionen Euro mehr bekommen, 2017 knapp 350 Millionen Euro mehr. Und 2019 soll eine halbe Milliarde Euro pro Jahr mehr nach NRW fließen.

Von den 1,15 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel werden rund 947 Millionen Euro zur Finanzierung des Leistungsangebotes im schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) eingesetzt. Die übrigen Mittel werden zur Finanzierung von Investitionen und weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV verwendet. Die Höhe der Finanzmittel ist nach dem geltenden Regionalisierungsgesetz im Jahr 2014 mit Wirkung ab 2015 neu festzulegen.

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