Verfassungsgerichtshof schafft Klarheit bei Beamtenbesoldung

1. Juli 2014
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Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat zum Gesetz zur Beamtenbesoldung für die Jahre 2013 und 2014 das Urteil gesprochen.

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Finanzminister Norbert Walter-Borjans: Gesetz wird zeitnah angepasst

Das Finanzministerium teilt mit:

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat zum Gesetz zur Beamtenbesoldung für die Jahre 2013 und 2014 das Urteil gesprochen. Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Der Verfassungsgerichtshof hat heute Klarheit bei der Abwägung von den Grundsätzen der Beamtenbesoldung und den Erfordernissen der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse geschaffen. Er hat bestätigt, dass die Landesregierung nicht automatisch die Tarifergebnisse der Angestellten 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen muss und dass nicht alle Besoldungsgruppen grundsätzlich gleich an den Erhöhungen zu beteiligen sind. Es ist aber nicht unserer konkreten Ausgestaltung der gestaffelten Anpassung der Beamtenbesoldung für 2013 und 2014 gefolgt. Die Landesregierung wird sich intensiv mit den Vorgaben des Verfassungsgerichts befassen und das Gesetz zeitnah anpassen. Dabei werden wir auch die Gewerkschaften einbeziehen.“


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