Verfassungsgerichtshof bestätigt Transparenz des Effizienzteams

Klage von Abgeordneten aus CDU-, FDP- und Piraten-Fraktion abgewiesen – Frage- und Informationsrechte wurden beachtet

15. Dezember 2015

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Klage von Abgeordneten aus den Fraktionen von CDU, FDP und Piraten in einem Organstreitverfahren gegen die Landesregierung abgewiesen.

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Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Klage von Abgeordneten aus den Fraktionen von CDU, FDP und Pira­ten in einem Organstreitverfahren gegen die Landesregierung abgewie­sen. „Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass die Landesregierung ihren Auskunfts- und Informationspflichten gegenüber dem Parlament in vollem Umfang nachgekommen ist“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Das Gericht hat mit seinem Urteil Rechtssi­cherheit für die parlamentarische Praxis geschaffen. Ich freue mich dar­über, dass das Gericht anerkannt hat, dass interne Abstimmungen wei­terhin möglich sind. Wir nehmen das Informationsrecht der Opposition ernst. Wir erwarten aber auch Respekt vor einer internen Meinungsbil­dung, bevor informiert werden kann.“
 
Das Effizienzteam hat seinen Abschlussbericht im Frühjahr dieses Jahres dem Parlament übergeben und der Landesregierung mehr als 100 Maßnahmen empfohlen, mit denen die Ausgaben dauerhaft um jährlich 214 Millionen Euro verringert werden sollen. Dem Effizienzteam gehörten Mitglieder der Landesregierung, Abgeordnete der regierungs­tragenden Fraktionen und externe Berater an. Zum Abschluss der Arbeit hat das Effizienzteam einen Bericht und die dazugehörigen Gutachten veröffentlicht. Minister Walter-Borjans betonte: „Wir werden auch weiterhin transparent bleiben, damit politische Entscheidungen für Bürgerinnen und Bürger wie für die Abgeordneten nachvollziehbar sind.“
 
Den Abschlussbericht des Effizienzteams und weitergehende Informa­tionen finden Sie unter www.fm.nrw.de.
 

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