Verfassungsgerichtshof bestätigt Stärkungspakt für finanzschwache Kommunen

Minister Jäger: Entscheidung bringt Planungssicherheit für die Haushaltskonsolidierung

19. Mai 2015

Der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster hat die Verteilung der gewährten Konsolidierungshilfen an Kommunen auf Grundlage des Stärkungspaktgesetzes in besonders schwieriger Haushaltslage bestätigt.

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Der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster hat die Verteilung der gewährten Konsolidierungshilfen an Kommunen auf Grundlage des Stärkungspaktgesetzes in besonders schwieriger Haushaltslage bestätigt. Innenminister Ralf Jäger begrüßte diese Entscheidung in Düsseldorf: „Sie bringt allen Beteiligten die notwendige Planungssicherheit über die Höhe der Konsolidierungshilfen. Die finanzschwachen Stärkungspaktkommunen haben die schwierige Aufgabe, ihre Etats wieder ins Gleichgewicht zu bringen.“
 
„Der Stärkungspakt Stadtfinanzen bleibt ein wichtiges Instrument zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen in NRW“, erklärte Jäger. Das Land zahlt mit rund vier Milliarden Euro mehr als zwei Drittel aller Stärkungspaktleistungen. „Es trägt damit den Löwenanteil und geht bis an die Grenze seiner Belastbarkeit. Hierzu stehen wir auch in Zukunft und bleiben verlässlicher Partner der Kommunen“, betonte der Innenminister. „Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen hat das Land Neuland betreten. Durch zügiges und beherztes Handeln ist es uns gelungen, den finanzschwachen Kommunen Handlungsspielraum zurück zu geben.“

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