Verbesserte Arbeitsbedingungen: Ministerin Schulze lobt zügige Umsetzung

Westfälische-Hochschule unterzeichnet als erste Hochschule den Rahmenkodex für gute Beschäftigung

19. Juni 2015

Der Kodex setzt Standards, die alle Hochschulen in NRW einhalten sollen. Das Wissenschaftsministerium hat den Kodex zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen und Landespersonalrätekonferenzen entwickelt.

Kultur und Wissenschaft

Die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen hat als erste Hochschule in Nordrhein-Westfalen den Rahmenkodex „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ unterzeichnet. Der Kodex setzt Standards, die alle Hochschulen in NRW einhalten sollen. Das Wissenschaftsministerium hat den Kodex zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen und Landespersonalrätekonferenzen entwickelt.

„Wenn Hochschulen im Wettbewerb um das beste Personal bestehen wollen, müssen sie gute Beschäftigungsbedingungen bieten“, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. „Mit der Unterzeichnung des Kodex verpflichten sich die Hochschulen beispielsweise dazu, Befristungen abzubauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Daher freue ich mich sehr, dass die Westfälische Hochschule diesen Schritt als erste Hochschule in Nordrhein-Westfalen vollzogen hat.“

„Wir wollen im Rahmen unserer Möglichkeiten die Beschäftigungsbedingungen kontinuierlich weiter verbessern. Die mit dem Rahmenkodex verfolgten Ziele unterstützen wir ausdrücklich“, sagte Prof. Bernd Kriegesmann, Präsident der Westfälischen Hochschule.

Die Vorsitzenden des Hochschulrats unterstützen die Hochschulleitung und die Personalräte bei der Umsetzung. Dabei sollen die Besonderheiten der Westfälischen Hochschule aufgegriffen werden.

Mit dem zum 1. Oktober 2014 in Kraft getretenen Hochschulzukunftsgesetz waren die Voraussetzungen für den Rahmenkodex geschaffen worden. Die künftigen Fortschritte für die Beschäftigten liegen vor allem in fünf Bereichen:

  • Abbau der befristeten Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals
  • Verbesserungen für das unterstützende Personal
  • Familiengerechter Umgang mit Teilzeitbeschäftigung
  • Etablierung und Ausbau gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen
  • Landesweiter Hochschul-Arbeitsmarkt erleichtert Stellenwechsel

Der Rahmenkodex ist eine vertragliche Vereinbarung, die von Vertreterinnen und Vertretern der genannten Vertragsparteien ausgehandelt wurde und von den Leitungen jeder Hochschule unterzeichnet werden soll. An den einzelnen Hochschulen soll dieser Rahmen passend zu den jeweiligen örtlichen Besonderheiten ausgefüllt werden.
Eine Kommission mit Mitgliedern aus Hochschulen, Personalräten und Ministerium begleitet die Umsetzung und Fortentwicklung des Rahmenkodex und macht zum Beispiel auch Verbesserungsvorschläge.
 

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