Ursachen des Studienabbruchs im Studiengang „Jura/Staatsexamen“

Länder veröffentlichen Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW)

1. Februar 2018

Eine bundesweite Länderarbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Nordrhein-Westfalen und Sachsen stellt eine Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung vor, das sich mit den Gründen beschäftigt, warum ein erheblicher Teil der Studierenden der Rechtswissenschaften das Studium abbricht.

Justiz

Eine bundesweite Länderarbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Nordrhein-Westfalen und Sachsen stellt eine Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung vor, das sich mit den Gründen beschäftigt, warum ein erheblicher Teil der Studierenden der Rechtswissenschaften das Studium abbricht.
 
Jedes Jahr fangen allein in Nordrhein-Westfalen rund 3.000 Studierende mit dem Studiengang „Rechtswissenschaften Abschluss Staatsexamen“ an. Diese Zahl ist seit rund zwanzig Jahren konstant. Doch rund ein Viertel der Studienanfängerinnen und Studienanfänger  geht auf dem Weg zum Studienabschluss, der ersten Prüfung, „verloren“ und verlässt die Universität ohne Abschluss. Trotz nahezu konstanter Zahlen von Studienanfängerinnen und Studienanfängern ist seit dem Jahr 2000 die Zahl der Referendareinstellungen in Nordrhein-Westfalen von 2.649 auf 1.616 im Jahr 2016 gesunken, was einem auch bundesweit festzustellenden Rückgang um ca. 40 Prozent entspricht.
 
Doch warum hören junge Menschen mit dem Jurastudium auf? Dieser Frage ist das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung im Rahmen einer Studie nachgegangen, die aus der Länderarbeitsgruppe heraus angestoßen worden ist. Diese Studie liegt jetzt vor und ist abrufbar auf der Seite des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen: www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/juristenausbildung/index.php
 
Die Forscher haben festgestellt, dass rund 24 Prozent aller Studierenden des Studiengangs „Rechtswissenschaften Abschluss Staatsexamen“ das Studium ohne Abschluss oder Folgestudium beenden. Dieser Wert liegt zwar deutlich unter dem Durchschnitt aller universitärer Bachelor-Studiengänge (32 Prozent). Auffällig ist indes: Während im Durchschnitt aller Studiengänge Studierende ohne Abschluss nach 5,2 Semestern der Hochschule den Rücken kehren, ist dies im Bereich des klassischen Jurastudiums erst nach 6,8 Semestern der Fall.
 
Für den Abbruch werden im Wesentlichen vier Gründe ausgemacht:

  • unzureichende Fortschritte im Studium (Leistungsprobleme)
  • mangelnde „Fachidentifikation“, weil ein persönlicher Bezug zur Materie des Studiums fehlt (Studienmotivation)
  • Wunsch nach praktischer Tätigkeit
  • soziale Herkunft: Studierenden aus nicht akademisch vorgebildeten Familien fällt es besonders schwer, das Jurastudium erfolgreich zu absolvieren.
Die Studie spricht mögliche Maßnahmen in der voruniversitären Bildungsphase, bei Studieneinstieg und während des Studiums an, die dazu beitragen könnten, dass die Abbruchquote verringert oder zumindest der Entschluss, das Jurastudium nicht weiter fortzusetzen, schneller gefasst würde.
 
Die Justizverwaltungen der Länder wollen nun gemeinsam beraten, inwieweit hieraus konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können. Da hierbei auch die Schulen und Hochschulen betroffen sind, ist geplant, mit den insoweit zuständigen Ressorts sowie den juristischen Fakultäten in einen intensiven Dialog einzutreten.

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