Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli: Sozialämter und Jobcenter stellen vereinfachte Leistungsgewährung sicher

Das Arbeits- und Sozialministerium stellt den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung in den Hochwassergebieten sicher

23. Juli 2021
phb Bericht Beschluss Statement Papier Stellungnahme

Zwei neue Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellen die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung in den von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli betroffenen Regionen sicher.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Zwei neue Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellen die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung in den von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli betroffenen Regionen sicher. Da einige Sozialämter und Jobcenter in den betroffenen Gebieten aufgrund von Unwetterschäden nicht regulär arbeiten können, sollen pragmatische Regelungen die Beantragung und Auszahlung der Leistungen auch dann möglich machen, wenn die übliche Bearbeitung nicht möglich ist.
 
Minister Karl-Josef Laumann: „Die Unwetter-Opfer, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, brauchen jetzt schnelle Hilfe und Sicherheit, dass sie auch künftig Unterstützung bekommen. Wer alles verloren hat, braucht jetzt nicht noch die unbegründete Sorge, dass das Amt die Leistungen streicht. Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Stellen die Leistungsgewährung unter oft schwierigen Bedingungen sicherstellen.“
 
In den beiden Erlassen geht es im Kern um die Sicherstellung einer weiteren Finanzierung von bisherigen Miet- und Heizkosten und einer möglicherweise erforderlichen Übergangsunterkunft. Der Starkregen hat in den betroffenen Gebieten auch bei Empfängern von Grundsicherungsleistungen zu Schäden am Hausrat geführt. Diese können über die Erstausstattung für die Wohnung zeitnah ersetzt werden. Auf diese und weitere Unterstützungsmöglichkeiten weist das Ministerium die Jobcenter und Sozialämter für Leistungsbezieher hin, die Opfer der Unwetter geworden sind.
 
Für die allgemeine Leistungsbewilligung nach den Sozialhilferegeln gilt zudem ein vereinfachtes Weiterbewilligungsverfahren, wonach Grundsicherungsleistungen auch dann weitergeleistet werden, wenn Geschädigte entsprechende Nachweise noch nicht vorlegen können. Neuanträge werden ebenfalls ohne intensive Nachweisprüfung vorübergehend und unter Vorbehalt bewilligt.
 
Für alle weiteren notwendigen Sozialhilfeleistungen wurden die betreffenden Kommunen gebeten, ähnlich unbürokratisch zu verfahren.
 

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