Umweltministerium untersagt Langstrecken-Tiertransporte auf bestimmten Routen

Tiere können dort derzeit nicht tierschutzgerecht versorgt werden

24. September 2019
phb Tiertransport, Schwein

Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium verbietet bis auf Weiteres die Abfertigung bestimmter Langstrecken-Tiertransporte durch die russische Föderation.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium verbietet bis auf Weiteres  die Abfertigung bestimmter Langstrecken-Tiertransporte durch die russische Föderation. Dem Ministerium liegen Berichte und Informationen vor, die belegen, dass zum Beispiel auf den Routen nach Usbekistan und Kasachstan Tiere nicht tierschutzgerecht versorgt werden können. Daher hat das Ministerium die Kreisordnungsbehörden angewiesen, Tiertransporte auf diesen Strecken vorerst nicht mehr zu genehmigen. Die Abfertigung solcher Langstrecken-Transporte darf erst dann wieder erfolgen, wenn der Antragsteller im Vorfeld plausibel die Existenz ausreichender, funktionsfähiger Entlade- und Versorgungsstationen auf der gesamten Reiseroute darlegen kann.
 
Das Thema Tiertransporte will Nordrhein-Westfalen auch bei der Agrarministerkonferenz in dieser Woche in Mainz in den Fokus rücken und wird dort einen Antrag zur Anpassung der Tierschutztransportverordnung einbringen. „Tierschutz muss unbedingt auch beim Transport sichergestellt werden. Dabei sind die Funktionstüchtigkeit der Entlade- und Versorgungsstationen ein Thema. Ein großes Problem stellen vor allem extreme Temperaturen wie in diesem und dem vergangenen Sommer dar. Dann sind die Nutztiere beim Transport besonderen Belastungen ausgesetzt“, sagte Ministerin Heinen-Esser.
 
Zum Wohle der Tiere sieht der Vorschlag Nordrhein-Westfalens vor, dass auch bei innerstaatlichen Transporten zu einem Schlachtbetrieb bei witterungsbedingten Temperaturen von mehr als 30 Grad die Transportzeiten auf deutlich unter acht Stunden begrenzt werden müssen, sofern technische Vorrichtungen im Fahrzeug die Temperatur nicht effektiv senken können. Bisher sind bei derartigen Temperaturen laut EU-Recht nur Transporteinschränkungen für Transporte von mehr als acht Stunden vorgesehen.
 
Bereits im November 2018 hatte Nordrhein-Westfalen per Erlass verfügt, dass Langzeittransporte in den warmen Sommermonaten nicht mehr in südliche Länder mit hohen Temperaturen abgefertigt werden dürfen, wenn auf der Transportstrecke mit Temperaturen über 30 Grad Celsius zu rechnen ist. Zudem hatte das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium bei den hohen Temperaturen in diesem Sommer die Vieh- und Fleischwirtschaft aufgefordert, Tiertransporte an die Wetterbedingungen anzupassen und die Veterinärbehörden angewiesen, insbesondere bei der Anlieferung der Tiere am Schlachthof tierschutzgerechte Transportbedingungen zu kontrollieren.
 
Im März dieses Jahres hatte das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium die Kreisordnungsbehörden angewiesen, Tiertransporte in Drittstaaten nur abzufertigen, wenn zuvor validierte Angaben zu Routen, Versorgungsstationen und Temperaturen vorliegen. Zudem müssen die Transporteure in Nordrhein-Westfalen den Behörden vor Beginn des Transportes einen Echtzeit-Zugang zu den Daten der Navigationssysteme der Transportfahrzeuge ermöglichen.
 

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