Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk / Minister Schneider ruft zu besonnenem Umgang mit Feuerwerkskörpern auf

26. Dezember 2012
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Arbeitsminister Guntram Schneider hat zu einem besonnenen Umgang mit Feuerwerksartikeln aufgerufen: „Bei allem Spaß an bunten Lichteffekten darf man nicht vergessen, dass Feuerwerkskörper explosionsgefährliche Stoffe enthalten und beim Zünden Temperaturen von mehr als 1.000 Grad entwickeln können“, sagte der Minister.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Arbeitsminister Guntram Schneider hat zu einem besonnenen Umgang mit Feuerwerksartikeln aufgerufen: „Bei allem Spaß an bunten Lichteffekten darf man nicht vergessen, dass Feuerwerkskörper explosionsgefährliche Stoffe enthalten und beim Zünden Temperaturen von mehr als 1.000 Grad entwickeln können“, sagte der Minister.

Immer wieder komme es beim Abbrennen nicht zugelassener Feuerwerkskörper zu schweren Unfällen, bei denen Menschen ihr Augenlicht, das Hörvermögen oder ihre Hände verlieren. Deshalb seien Experten der Bezirksregierungen bereits vor dem Verkaufsstart unterwegs, um die sichere Lagerung und die Einhaltung der aus gutem Grund strengen Regeln für den Verkauf von Feuerwerksartikeln zu kontrollieren. Im letzten Jahr seien – auch dank der angekündigten Kontrollen – nur wenige Produkte aufgefunden worden, die erhebliche sicherheitstechnische Mängel aufwiesen.

Beispielsweise ist zu beachten, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – dazu gehören Raketen, Kanonenschläge oder Böller – nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe der Artikel von Eltern an ihre Kinder. Der Verkauf dieser Feuerwerkskörper ist in diesem Jahr vom 28. bis zum 31. Dezember gestattet, das Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar.

Darüber hinaus rät Schneider dringend, nur geprüfte Feuerwerksartikel zu kaufen. Diese sind am BAM-Püfsiegel, das von der Bundesanstalt für Materialprüfung vergeben wird, oder an einem CE-Kennzeichen zu erkennen. „Wenn nichts davon auf der Verpackung zu sehen ist, dürfte es sich um einen illegalen Import handeln. Diese Feuerwerkskörper können nicht nur sehr gefährlich werden, ihre Verwendung ist auch strafbar“, sagte der Minister.

Weitere Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk:

  • Sicherheitshinweise genau lesen und beachten
  • Sicherheitsabstand insbesondere zu Personen einhalten
  • Böller nach dem Anzünden sofort wegwerfen
  • Sich nach dem Zünden von Raketen und Fontänen schnell ent-fernen
  • Bei Raketen auf eine sichere „Abschussrampe“ achten: z.B. schwere Sektflaschen
  • Raketen und Fontänen nie unter Vordächern, Bäumen etc. zün-den
  • „Blindgänger“ nie erneut zünden – am besten mit Wasser übergießen
  • Keine Basteleien mit Feuerwerkskörpern – dies ist eine häufige Unfallursache
  • Fenster und Türen geschlossen halten
  • Haustiere in einen möglichst ruhigen Raum bringen


Schließlich warnte Schneider davor, unter Alkoholeinfluss die Gefahren zu unterschätzen, die insbesondere beim fahrlässigen Umgang mit zugelassenem Feuerwerk auftreten können.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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