Strafgefangener aus JVA Werl in Hamburg unter schwerem Verdacht

12. März 2013
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Ein Strafgefangener aus der Justizvollzugsanstalt Werl steht im Verdacht, schwere Raubstraftaten in Hamburg begangen zu haben. Der Mann kehrte von einem unbegleiteten Aufenthalt nicht zurück. Der 42 Jahre alte Gefangene aus der Justizvollzugsanstalt in Werl, bei dem eine Suchtproblematik besteht, wurde am 19. Juli 1993 wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes und gemeinschaftlichen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Dezember 2012, also nach fast zwanzig Jahren im Justizvollzug, erhielt der Gefangene erstmals die Gelegenheit, unbegleitet über drei Tage einen Verein zur Integration Haftentlassener aufzusuchen. Von diesem Aufenthalt kehrte er von sich aus wieder in die Justizvollzugsanstalt zurück. Im Zeitraum vom 18. Februar bis zum 20. Februar 2013 wurde ihm ein zweiter Aufenthalt bei dem Verein genehmigt. Allerdings kehrte der Gefangene von diesem Aufenthalt nicht in die Justizvollzugsanstalt zurück. Er wird seitdem von Polizei und Justiz gesucht.

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Das Justizministerium teilt mit:

Ein Strafgefangener aus der Justizvollzugsanstalt Werl steht im Verdacht, schwere Raubstraftaten in Hamburg begangen zu haben. Der Mann kehrte von einem unbegleiteten Aufenthalt nicht zurück.

Der 42 Jahre alte Gefangene aus der Justizvollzugsanstalt in Werl, bei dem eine Suchtproblematik besteht, wurde am 19. Juli 1993 wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes und gemeinschaftlichen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Im Dezember 2012, also nach fast zwanzig Jahren im Justizvollzug, erhielt der Gefangene erstmals die Gelegenheit, unbegleitet über drei Tage einen Verein zur Integration Haftentlassener aufzusuchen. Von diesem Aufenthalt kehrte er von sich aus wieder in die Justizvollzugsanstalt zurück. Im Zeitraum vom 18. Februar bis zum 20. Februar 2013 wurde ihm ein zweiter Aufenthalt bei dem Verein genehmigt. Allerdings kehrte der Gefangene von diesem Aufenthalt nicht in die Justizvollzugsanstalt zurück. Er wird seitdem von Polizei und Justiz gesucht. Über diesen Sachverhalt haben die örtlichen Medien berichtet.

Die Möglichkeit solcher Aufenthalte außerhalb des geschlossenen Vollzugs entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach selbst bei zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen die Chance verbleiben muss, eines Tages die Freiheit wiederzuerlangen und der Justizvollzug zur Vorbereitung Vollzugslockerungen anbieten muss (vgl. nur BVerfG vom 26.10.2011, Aktenzeichen: 2 BvR 1539/09).

Laut aktuellen Fahndungsmaßnahmen der Hamburger Polizei steht der Gefangene im Verdacht, am 9. März in Hamburg eine 56 Jahre alte Frau mit sechs Messerstichen schwer verletzt und anschließend beraubt zu haben. Die Polizei Hamburg geht weiterhin der Frage nach, ob der Gefangene auch für eine Tat vom 11. März verantwortlich sein könnte, bei der ein 33 Jahre alter Mann mit einem Messer schwer verletzt und anschließend  beraubt wurde.

Die Polizei Hamburg fahndet öffentlich nach dem Gefangenen.

Justizminister Thomas Kutschaty wird in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses am morgigen 13. März über etwaige neue Erkenntnisse berichten.

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