Steuerrechtliche Gleichstellung von einge­tragenen Lebenspartnerschaften rückt näher / Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung zu schaffen – NRW-Initiative erfolgreich

6. Juli 2012
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Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen des Jahressteuergesetz 2013 die Rechtsgrundlagen für eine steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe zu schaffen. „Ich bin froh, dass wir hartnäckig geblieben sind und nun endlich eine Mehrheit dafür im Bundesrat erreicht haben“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans in Berlin. „Nun ist der Ball bei der Bundesregierung. Sie muss für die längst überfällige Gleichstellung sorgen“, so der Minister weiter.

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Das Finanzministerium teilt mit:

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen des Jahressteuergesetz 2013 die Rechtsgrundlagen für eine steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe zu schaffen. „Ich bin froh, dass wir hartnäckig geblieben sind und nun endlich eine Mehrheit dafür im Bundesrat erreicht haben“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans in Berlin. „Nun ist der Ball bei der Bundesregierung. Sie muss für die längst überfällige Gleichstellung sorgen“, so der Minister weiter.
Bereits Mitte vergangenen Jahres hatte er sich für eine steuerrechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften eingesetzt. Der Vorschlag Nordrhein-Westfalens war aber im Bundesrat aufgrund der ablehnenden Haltung der CDU geführten Länder gescheitert.

Zurzeit sieht die geltende Rechtslage die steuerrechtliche Gleichstellung noch nicht vor. Das Einkommensteuergesetz lässt lediglich die Zusammenveranlagung von Eheleuten zu. Eingetragene Lebenspartnerschaften mit und ohne Kinder sind demgegenüber wirtschaftlich deutlich schlechter gestellt. Allerdings haben inzwischen mehrere Finanzgerichte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Gesetzeslage und damit an der Ablehnung der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartnerinnen und -partner geäußert.

Das Finanzministerium NRW hat sich bereits auf Bund/Länder Ebene für Lösungen in der Praxis eingesetzt. Seit Anfang des Jahres kann auf Antrag von eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern nach einem Einspruch gegen die Ablehnung des Splittingtarifes vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden, soweit es die Abgabenordnung zulässt. Entsprechendes gilt für die Eintragung der Lohnsteuerklassenkombination III/V.

„Jetzt muss konsequenter Weise die gesetzliche Gleichstellung erfolgen. Wer A sagt muss auch B sagen“, forderte Walter-Borjans die Bundesregierung auf.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Telefon 0211 4972-5004.

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